Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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82 Nahrungszweig1) war. So sehr es die Unglücklichen in den Augen jedes Unbefangenen ehrt, dass sie auch in diesen Tagen der tiefsten Demüthigung die Auswucherung und Ausbeutung des Nebenmenschen und zwar nicht nur des jüdischen, sondern auch des nichtjüdischen Nebenmenschen, als eine schmachvolle Handlung grundsätzlich verabscheuten2), so wenig gab es für sie, da nirgends andere Erwerbs־ bedingungen ihnen gegönnt waren, eine Möglichkeit, dem zerschmetternden Zwang der Verhältnisse zu entrinnen3). Die Maassregel aber, die sie leichter und schneller bereichern musste und nach dem eigensüchtigen Wunsch und Willen der Obrigkeit4) auch bereichern sollte, musste zugleich mit eiserner Nothwendigkeit den Neid und die Missgunst und alle bösen Leidenschaften in ihrer Umgebung gegen sie entfesseln, während die Thatsache, dass damals auch Christen hier in Schlesien mit kirchlicher Erlaubniss wucherten5), sie in keiner Weise entlastete. Dazu kam endlich, dass auch hier bereits die breiten Massen der Bevölkerung von kirchlichem Geiste durchtränkt und längst daran gewohnt waren, den Menschen und Bürger gänzlich im Christen aufgehen ג) Oben S. 5(3. 69. 2) Vgl. die reiclien Litteraturangaben in den Commentaren zu Tur Jore Dea c. 160 und Choschen Mischpat c. 34. Stobbe’s Urtheil (S. 234) wäre entschieden anders ausgefallen, wenn diese Litteratur ihm zugänglich und bekannt gewesen wäre. 3) Nur dem gewaltsamen Druck der Verhältnisse nachgebend, haben bekanntlich die maassgebenden lialachischen Autoritäten vom 12. Jahrhundert an das talmudisclie Verbot, dem Nichtjuden auf Zinsen zu leihen, modificiren müssen. Vgl. Tur Jore Dea c. 159 und die Commentare dazu, ferner für das 15. Jahrhundert die EGA. des Jacob Muli 11 121, Jacob Weil 38 und Isserlein 302. 309. 342. Vgl. auch Weiss, Gesch. d. Trad. III, 314 f. 4) Stobbe S. 24. 113. 131. 238. Güdemannlll, S. 182 f. Schalom’s von Neustadt Aeusserung (Leket Joscher I, 88a) möchte ich doch für harmlos halten. Der asketisch fromme Mann wollte eben auch der schwersten göttlichen Heimsuchung durchaus eine freundlichere Seite abgewinnen. Lipman von Mühlhausen aber, der nach der Art eines echten Apologeten überall zuvörderst der Weisung der Spr. Sal. 26. 5 zu folgen hatte, konnte das zunächst liegende Argument, dass der Wucher den Juden aufgezwungen sei. getrost bei Seite lassen. Er durfte voraussetzen, dass diese Thatsache jedem Zeitgenossen wohl bekannt sein werde. 5) Ergiebt sich mit Deutlichkeit aus den Statuten der Breslauer Diocesan-Synode (vom 25. Mai bis 1. Juli 1446), Abschnitt II, No. XIII, woselbst der ״Prediger des Evangeliums verpflichtet wird, diejenigen als Wucherer zu bezeichnen, welche Gelder ausleihen, ohne dazu von ihren Oberen Vollmacht erhalten zu haben41. Vgl. Heyne III, S. 471.