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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1901-01-01 · 1901 · page 3

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1901
Date
1901-01-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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IRI
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81 i 3. Vom Beginn des fünfzehnten Jahrhunderts bis zum Tode König1 Sigismunds. (1400—1437.) Das unverschuldete Elend der Lausitzer Juden am Ende des vierzehnten Jahrhunderts1) war nur das ernste Vorspiel zu den grösseren Leiden, die in der ersten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts über ihre Glaubensbrüder in den benachbarten schlesischen Landschaften hereinbrachen. Denn entsetzlicher als je war die bürgerliche, wirthschaftliche und gesellschaftliche Lage der schlesischen Juden zu Beginn des neuen Jahrhunderts. Seit Jahrzehnten galten jetzt die Freibriefe der Herzoge2) für erloschen3). Des einzigen politischen Rechtes, das die Juden noch besassen, des erblichen Heimathsrechtes, waren sie dauernd verlustig gegangen. Wem die Mittel fehlten, um von irgend einer Obrigkeit einen Geleitsbrief zu erkaufen, der war jetzt als heimathloser Geselle so gut wie vogelfrei4). Von Rechts wegen freilich war es kein Geringerer als der Kaiser selber — in jenen Tagen bekanntlich zugleich der Oberlehnsherr hier in Schlesien — der jedem seiner Kammerknechte wirksamen Schutz für Leib und Leben und Hab und Gut verhiess5). In Wahrheit aber ist es ihm bekanntlich nie in den Sinn gekommen, eine christliche Obrigkeit wegen eines einzigen oder wegen eines Haufens erschlagener Juden ernstlich zu peinlicher Verantwortung zu ziehen6). Nicht minder verhängnisvoll war weiter die Thatsache, dass der Geldhandel7) jetzt der einzige den Juden erlaubte ף Oben S. 76 ff. 2) Das. S. 14. 16, Anh. I, S. I bis V. 8) Das. S. 45. 54. 69. 4) Jacobi, cod. epist. Johannis, No. 11. 5) Stobbe, S. 14 f. 42 f. 45. 204. 219. 6) Vgl. S. 58. 65. 77 f. 95. 7) Die letzte Nachricht über Grundbesitz der Juden haben wir aus dem Jahre 1417 (Cod. dipl. Sil. IV, Einl. S. 16). Sie betrifft Lazar von Schweidnitz, wahrscheinlich einen Enkel Lazars (Anh. III, S. XXXIV, No. 8) und Neffen des Bischots Ozer (das. Nr. 9, vgl. S. 73 f.). Doch scheint die etwas unklare Notiz (Quaterna [= Gerichtstag] Lazar judei super ejusdem bonis dom. Wenczil, als em die guter geteilt sein zu verkauften, zu versetzen, renovata et alie quateme super eisdem bonis ejusdem Judei, que non sunt delete, renovate) nur auszusagen, dass der Jude das Recht erhielt, die ihm als Pfandobject zugesprochenen Güter zu verkaufen oder zu versetzen, nicht aber sie zu behalten und selbst zu• bewirthschaften.

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