Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1898
- Date
- 1898-01-01
- Page
- – (sequence 78)
- Language
- German
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72 in einem früheren Leben begangen189). In dieser Beweisführung ist vor Allem die Voraussetzung selbst, dass Leiden nur eine Folge von begangenen Sünden seien, falsch. Sie werden vielmehr, wie von Saadia anderwärts nachgewiesen wurde140), auch aus einem anderen Grunde verhängt, und zuweilen geschieht es, um die Menschen nachträglich für dieselben zu belohnen. Ferner kann man diesen Argumenten die Frage entgegenhalten, wie wir uns dann den Zustand der Seele zu denken haben, als sie das erste Mal geschaffen wurde. Sind ihr das erste Mal Pflichten auferlegt worden oder nicht? Wird diese Frage verneint, so konnte sie überhaupt sich nicht vergehen und straffällig werden, und es könnte demnach auch keine Strafe für sie geben. Wird jedoch die obige Frage bejaht, so haben die Gegner damit ihr eigenes Prinzip aufgegeben und das Prinzip der Compensation angenommen, da die Seele zur Zeit als ihr zum ersten Male Pflichten auferlegt wurden, weder Verdienst noch Schuld hatte und jene ihr folglich nur auferlegt wurden, damit sie später für dieselben belohnt, nicht aber damit sie wegen ihres Verhaltens in der Vergangenheit bestraft werde. Wie wir daher die zukünftige Belohnung als Zweck annehmen für die Auferlegung der Pflichten, ebenso müssen wir auch für die Leiden den Grund nicht immer in der Vergangenheit suchen und in ihnen Strafen sehen für begangene Sünden. Ihr Zweck kann vielmehr ebenso auch ein zukünftiger sein141). IV. Schliesslich suchte man in der Schrift selbst Beweise für die Seelenwanderung und glaubte solche in einzelnen Stellen zu finden. 139) Der Beweis von den Leiden der Kinder greift nur einen speziellen Fall aus der allgemeinen Erfahrung heraus, dass oft auch die Unschuldigen von Leiden heimgesucht werden. Da diese Erscheinung unseren Vorstellungen von der Gerechtigkeit Gottes widerspricht, sah man eine Rechtfertigung Gottes darin, wenn man diese als Strafe für Sünden erklärte, die in einem frühem Leben begangen wurden, vgl. Plotin Ennead. IV. 3, 16: 037׳. os :0׳»;׳(ocDoic sJoj oizyjc, o'ov xoLaasi: 7, »;svi’ai rt vö301 ap.cz ota 7p0Tspac auapTia; Ls/t so v Y׳'vs31)a1, und Frankl a. a. O. S. 40. 140) Em. s. 104: שהם שכחו שער הנמיל אשר ובדנו ist ein Hinweis auf den fünften Abschnitt. Für שער הנטול hat das Original \js3ti (= קצת הגמול Magazin 1880 S. 88), Tibbon aber scheint gelesen zu haben, weil er in der Regel durch קצת wiedergiebt. S. 10 Z. 33 (Landauer S. 20 Z. 18) findet sich קצת נרחב als Uebersetzung von JLw\• Ldort ist jedoch קצה zu lesen, denn קצת נרחב ist eine unmögliche Construction. An der Parallelstelle S. 44 Z. 22 (Landauer S. 84 Z. 4) ist שעור רחב Uebersetzung von Ul) Gegen die Analogie zwischen Strafe und Auferlegung der Pflichten liesse sich manches einwenden, und vielleicht muss man, um diesselbe gerechtfertigt zu finden, an die Anschauung denken, die Saadia S. 130 ausspricht mit