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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1897-01-01 · 1897 · page 36

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1897
Date
1897-01-01
Page
– (sequence 36)
Language
German
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74 Lehrer1). In freundschaftlichem litterarischen Verkehr stand er mit R. Chajjim Henschel von Hainburg an der Donau2), dem gelehrten Sohne R. Israels von Krems, welchem wir die Noten zum halachischen Compendium R. Aschers zu verdanken haben. Die Schätze seines Wissens, von denen nur wenige Proben uns erhalten sind, überlieferte R. Os er dem Kreise der Schüler, den er um sich versammelte. Zu diesen gehörte, nach dem Zeugniss eines zuverlässigen Berichterstatters aus dem sechzehnten Jahrhundert, kein Geringerer als R. Israel Iss erlein3), der nachmals als Rabbiner von Marburg und Wienerisch Neustadt einer der angesehensten Gelehrten und fruchtbarsten Schriftsteller unter den deutschen und österreichischen Juden gewesen ist. Nicht minder, ja vielleicht noch mehr gefeiert als der Bischof war sein gelehrter Zeitgenosse R. David, der ohne jeden Zweifel mit dem in den Urkunden mehrfach erwähnten David Falken, d. h. R. David ben R. Falk identisch ist. Von seinen persönlichen Verhältnissen wissen wir nur so viel, dass er ein vermögender Mann4) gewesen ist und einen Sohn, Namens R. Asriel5), hinterlassen hat. Da er rabbinische und richterliche Geschäfte, wie es scheint, nur ausnahmsweise6) vollzogen hat, so konnte 13 Mos. Isserles a. a. 0. Die drei auf einander folgenden Generationen sind chronologisch dann ,wie folgt zu ordnen: Da R. Meir von Rothenburg am 27. April 1293 gestorben ist (Back, R. Meir b. Baruch aus Rothenburg, S. 89 f. Kaufmann in der MS., Jahrg. 40, S. 128), so muss sein Schüler R. Joel von Oppenheim um 1275 geboren sein und kann sehr wohl bis c. 1350—1360 gelebt haben. Setzt man dann R. Oser’s Geburt c. 1340, so sind die Berichte, dass er der Zeitgenosse von Isr. Isserleins (geb. c. 1390) Grossvater R. Chajjim v. Hainburg und zugleich der Lehrer Isserleins (gest. 1460) gewesen sei, damit sehr wohl vereinbar. 2) Vgl. Isserleins Bemerkung in s. Biurim zu I M., 48, 14. 8) Es ist Berliner (MS., XVIII, 135) gegen Graetz (Bd. VHI3, 211) Recht zu geben, dass nichts dafür spricht, R. Oser sei Isserleins Hauptlehrer gewesen. Darum aber den Bericht, dass Isserlein seinen Unterrieht genossen habe, für unglaubwürdig zu halten, ist ebensowenig ein genügender Anlass vorhanden. 4) In Breslau war seine Steuerkrafb in den Jahren 1364—1367 auf 14 Mk. jährlich veranschlagt (O. 72). 5) RGA. Isr. Bruna, f. 71b (ed. Stettin 70b ed. Salon., woselbst במהר״ד מסווידניץ zu lesen ist). 6J Aus einer Urkunde vom Freitag nach Peter Paul (1. Juli) 1373 (Staatsarch., Sehweidn. Landbuch C., S. 76b) möchte ich schliessen, dass nur R. Oser’s Entscheidungen von der Behörde als officiell gültig anerkannt waren. Die Staatseinkünfte vom jüdischen Gericht waren übrigens in Schweidnitz für 30 Mk. jährlich versetzt. An einem St. Barbara-Tage

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