Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1897
- Date
- 1897-01-01
- Page
- – (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2720904-2720977--34-2724627- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
73 der Gemeinde und den ״Vieren“ den Gehorsam zu verweigern. In allen Angelegenheiten solle vielmehr die Entscheidung nach der Mehrheit der Stimmen unabänderlich getroffen werden. Anklagen gegen die Gesammtheit der Juden sollen nur nach gewissenhaftester Prüfung der Sache angenommen werden. Kein auswärtiger Bischof solle die Macht haben, irgend eine Jurisdiction über die inländischen Juden auszuüben. Unter allen Umständen müsse ihre Synagoge, ihre Schule, ihr Friedhof und Alles, was zum Gottesdienst und zum Gotteshause gehört, von jeder Belästigung frei bleiben. Die neuen Satzungen bewährten sich vortrefflich. Für den Frieden und die Ordnung im Innern der Gemeinde sorgte mit Eifer und Strenge der Ausschuss der Vier. Auch mit dem Rathe der Stadt, welchem die Erstarkung und das Wachstum der Gemeinde wenig erfreulich war, wussten sie ein leidliches Einvernehmen herzustellen. Sie verschafften sich, ohne Zweifel für gutes Geld, 1375 die Zusage, dass niemals das städtische Frauenhaus auf der Töpfer־ gasse, die fast ganz von Juden bewohnt war, errichtet und keiner Dirne je gestattet werden solle, dort ihre Wohnung zu nehmen. Und zwei Jahre später -verpflichteten sie sich aus freien Stücken, um den Krämern und Handwerkern, welche ihnen ihre Freiheit von städtischen Abgaben nicht gönnten, einen steten Anlass zu Hader und Neid zu nehmen, jährlich zehn Mark an die Stadtkasse zu zahlen1). Das jüdische Recht handhabte unter obrigkeitlichem Schutze, und zwar ohne Zweifel im Ehrenamt, der Bischof Oser, wahrscheinlicn ein wohlhabender Mann, mit seinem Collegium. Nach allem, was wir aus den hebräisch geschriebenen Quellen über ihn erfahren2), war er ein Gelehrter, wie seinesgleichen die schlesischen Juden noch keinen in ihrer Mitte gesehen hatten. R. Joel von Oppenheim3), ein Schüler des berühmten Talmudmeisters R. Meir von Rothenburg, war sein ו* חלבו למרחץ בי בן דרך בניאושמם ובמרחץ כא כחלוקת כין שנים כשכיל כלי שיש בו מים שקורין קובי״ל(Kübeln) והאחד חומף הכלי מיד חברו בכה ועם החמימה בא הכלי לעין מה-ר דוד ובמעם קלקל העין שלו ובן ידעתי שאר חלומות שבאו לו שהיו אמת. *) Tzschoppe und Stenzei 251, n. 1. Schmidt, Schweidnitz, 1,113. Im Jahre 1453 befand sich die Synagoge, die beiläufig mit einer gewölbten Kuppel versehen war, auf der Kupferschmiedestrasse (Schmidt a. a. O., S. 157 £., vgl. oben S. 30, n. 12 und S 19, n 2). 2) Er wird erwähnt in den Minhagim und in dem RGA. d. Jacob Mulin No. 87, in Isserleins Biurim zu I M. 48, 14 und in Leket Joscher I, 38a. 3) Moses Xsserles im Nachtrag zu Abr. Zacuto’s Sepher ha-Juchasin. Er ist ohne Zweifel der mehrfach von Jacob Mulin (z. B. RGA. 54. 56) erwähnte מהר״י אופנהיים♦ 3