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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1897-01-01 · 1897 · page 31

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1897
Date
1897-01-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720977--30-2724623
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69 Dafür spricht auch die letzte Urkunde *), in welcher sich der Herzog mit jüdischen Angelegenheiten beschäftigte, ln diesem Erlass vom Jahre 1367 ist nur noch von Geldforderungen an Hauptgut und Wucher, welche die Juden ausstehen haben, die Rede, und der Herzog ordnet zu ihrem Schutze an, dass ihnen darüber gerichtliche Anerkenntnisse und Schöppenbriefe auszustellen seien. Er bestimmte beiläufig gleichzeitig, dass zur Vermeidung jeder Willkür in Zukunft Bussen und Gerichtskosten, die sie zu zahlen hätten, in Pfunden Pfeffer festzusetzen seien. Wenige Jahre später ist dann auch hier die entscheidende Wendung im Erwerbsleben der Juden bereits endgültig eingetreten. Als Bolko’s Wittwe, die Herzogin Agnes, die letzte selbständige Herrin von Schweidnitz und Jauer, im Jahre 1369 die Angelegenheiten ihrer jüdischen Unterthanen ordnete, fasste sie die Rechte, die sie ihnen ertheilte, in der Formel 1 2) zusammen, dass sie befugt sein sollen, ״sicheren Leibes und Gutes, mit ihren Kindern und mit ihren Weibern in unseren Städten zu wohnen und ihr Geld auszuleihen und wieder einzumahnen nach jüdischen Sitten, unschädlich ihrem Frieden״. Sie hielt dabei auch ihrerseits an dem Grundsätze fest, dass nach wie vor der Schutzbrief für die gesammte, der Seelenzahl nach gewiss nicht unbedeutende3) Judenschaft des Landes, und nicht, wie anderweitig, nur für den oder jenen reichen Juden zu gelten habe. Nur in dem Einen Punkte gab sie dem neuen Zuge der Zeit nach, dass sie Privilegien nicht mehr für die ganze Zeit ihrer Regierung, sondern nur für kurze Fristen bewilligte und sich deren Verlängerung vorbehielt. Allein die Erschütterung des Rechtszustandes, mit welcher diese unglückliche Massregel die Juden bedrohte, wurde glücklich aufgewogen durch die unendliche Herzensgüte der weisen Herrscherin und durch die vortreffliche Verfassung, die sich die Juden unter ihrer thätigen Mitwirkung zu geben wussten. Die eigentlichen Urheber dieser neuen segensreichen Einrichtungen waren ohne Zweifel die Männer, die als Vertreter der Gesammtheit am Eingang des Schutzbriefs der Herzogin genannt sind: Oser4), der Bischof’, Lazer5), dessen SchwiegefVater, und David Falken6), der jetzt nach Ablauf 1l Gedruckt bei Oelsner, S. 72 f., No. 30. Sie bezieht sich auf die Juden von Schweidnitz, Striegau, Reichenbach und Nimptsch. 2) Oelsner, S. 73, No. 31 und ebenso in der Urkunde vom 25. Juli 1372 (Schweidnitzer Landbücher C. 1370—1376, S. 51b. 3) Dafür spricht die Steuersumme von 400 Mk., die sie alljährlich zu erlegen hatte. 4) Anh. m, E. XL No. 9. — *) Das. No. 8. — «) Das. No. 2.

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