Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1897
- Date
- 1897-01-01
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
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Guhrauer Rathsherren notirten, dass ein zum Feuertode verurtheütes altes Weib auf der Folter den Juden Yla, damals in Neumarkt und früher in Guhrau wohnhaft, der Giftmischerei beschuldigt habe1). In Brieg zog sich die Untersuchung wegen des Mordes bis zum Jahre 1363 hin. Dann wurden die Mordgesellen, als Karl IV seine vierte Gemahlin heimführte, auf Verwendung des Kaisers und der Kaiserin, von den Herzogen Ludwig I (IX, 2) und seinem Sohne Heinrich VT1I (IX, 10) begnadigt2). Ueber Juden in Glatz3), Görlitz4 5), Münsterberg3), 13 Abgedruckt a. a. O. 2) In der Weise, dass ihnen Strafaufschub bewilligt wurde, mit der Drohung, dass die Strafe vollzogen werde, sobald sie sich von Neuem einer Ausschreitung gegen die Obrigkeit schuldig machen sollten. Vgl. Z. VI, 377 u. S. 55, No. 496. 3) Ausser den im Anh. HI, D, III zusammengestellten Notizen über persönlich namhaft gemachte Juden erhalten wir noch einige Nachrichten über Geldsummen, welche Adelige und Bürger einzelnen in den Regesten nicht namhaft gemachten Juden schuldeten. Vgl, die Notiz zum 28. November 1346 über 5 Mk. und 16 Schock, und zum 2. März 1347 über 514 Schock, welche verschiedene Edelleute in grösseren oder geringeren Posten Juden schuldig waren (Geschichtsqu. d. Grafsch. Glatz V, 2, 4). 1350 erfahren wir, dass die Erben Wolframs von Panwicz in Glatz an dessen Borgen hei den ״ Juden czu der Neyse“ eine Schuld zu bezahlen haben (Stillfried Rattonitz, Beitr. zur Gesch d. schles. Adels. Nr. 58). 1352 waren einige Adelige etlichen Juden 86 Schock in grösseren und kleineren Summen, für die theilweise Grundstücke verpfändet waren, schuldig (das. No. 112, S. 18 und No. 118 S. 16). 1358 waren einem Juden auf das Gut Rachnaw zehn Mark (das. No. 222, S. 28) eingetragen, und 1359 schulden zwei Bürger einem Juden acht Mark (das. No. 248, S. 30). Vgl. S. 51, Anm. 3. 4) Vgl. S 51, Anm. 2 und S. 56, Anm. 4. Ich trage hier noch nach, dass bereits 1329 König Johann das Becht des Rathes zu Görlitz, die dortigen Juden zu regieren und zu schützen, anerkannt hat(Kno the, die Gesch. d. Juden in der Oberlaus, im N. Arch. für sächs. Gesch. H, 58 f. Tzschoppe und Stenzei, Urk.-Samml. 531. Köhler, cod. dipL Lus. sup. 280.) Ferner, dass ebenso wie die Synagoge auch der Friedhof 1349 den Juden weggenommen worden sein muss. Im Jahre 1352 ging er bereits in die zweite Hand über. Damals verkaufte ihn Heinsko von Bischofsdorf (= Heinrich von Giersdorff) an Hans Wicker. (Kno the das. S. 60.) 5j Vgl. S. 45, Anm. 2 u. S 56, Anm. 10. Im Jahre 1348 übertrug Herzog Nico laus der Eieine (IV, 13) dem Bath die Gerichtsbarkeit über-die Juden (Görlich, Gesch. d. Stadt Strehlen, S. 120, Vgl. Stenzei, Gesch. Schlesiens 285 ff.) Von Judenverfolgungen, die hier 1349 oder 1360 stattgefunden hätten, erfahren wir nichts. Ob unter solchen Umständen סיישטר ברג im Mainz- Nürnberger Memorbuch, obwohl es neben איפל, was Oppeln ähnlich sieht, genannt wird, so ohne Weiteres mit Münsterberg zu identificiren ist, lasse ich dahin gestellt sein. Das Deutzer Memorbuch (ed. Jellinek, Wien 1881. S. 6) nennt beide Ortschaften überhaupt nicht.