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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1897-01-01 · 1897 · page 25

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1897
Date
1897-01-01
Page
– (sequence 25)
Language
German
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Feuersbrunst heimgesucht. Im Getümmel wurden die Juden geplündert und bis auf wenige, die dem Tode die Taufe vorzogen* 1), ermordet. Und erstaunlich, welche Wandlung in den Anschauungen über Raub und Mord an den jüdischen Mitbürgern sich hier in den wenigen Jahren vollzogen hat! Niemand schämt sich mehr der verübten Missethaten, niemand sucht, wie 1349, die geschehenen Gräuel zu beschönigen, niemand nimmt auch nur den Anlauf, das vergossene Blut zu rächen. Die stolzen Rathsherm standen nunmehr glücklich auch in diesem Punkte auf der Durchschnittshöhe der westeuropäischen Kultur. Nur der jüdische Dichter R. Susslin2 3 *), der damals in Erfurt blühte, wehklagte: »Salzburg und Breslau, und die es bewohnt, Hat der Freche verheert und keinen geschont; So hat er uns Treue und Tugend belohnt!«8) d. h. am 16. Juli 1861, ״Elze, die getojufte Jodinne“ kennen lernen, die an diesem Tage Woytken und seiner Frau Katharina ein Gebäude verreicht (Stadtarchiv G. 1, 2. Fol. 186 a\ und wir mit Sicherheit voraussetzen dürfen, dass sie — es ist der erste bekannte Fall in Schlesien! — zugleich mit einigen anderen Glaubensgenossen nur in der höchsten Todesnoth, um Lehen und Vermögen zu retten, die Taufe genommen haben werde, so werden wir zu der Annahme berechtigt sein, dass auch hei Dlugosz 1360 (statt 1861) zu lesen sei. Als Datum der zweiten Verfolgung muss demnach m. E. der 25. Juli 1360 festgehalten werden. Wenn nun Grünhagen (Z. XVII, 37) darum 1362 für das Jahr der Feuerbrunst und der Verfolgung halten will, weil eine Rathswillkür vom 23. August 1363 (Korn a. a O., S. 207, No. 238) den massiven Aufbau der durch den Brand zerstörten Häuser am Ringe befiehlt und man unmöglich am Ringe drei Jahre lang Bauplätze unbebaut hätte liegen lassen dürfen, so ist dagegen, abgesehen von der obigen Auseinandersetzung, geltend zu machen, dass wegen des Theuerungsjahres 1361 und des Pestjahres 1862 das sonst angeblich Unmögliche doch einmal möglich gewesen sein kann. Oelsner (S. 23) hat ohne genügende Begründüng die Vorgänge von 1360 für unglaubwürdig gehalten. Vgl. auch noch Grünhagens Mitth. aus dem Brieger Stadtbuch f. 44v in Z VI, 377. 13 Vgl. das über ״Elze, die getoufte Jodinne“ in der vorigen Anm. beigebrachte. Im Jahre 1364 Freitag nach Bonifacius wird ein Haus auf der ״Wydingasse, daz des getouften Juden gewest istu, erwähnt. (Stadtarchiv G. 1, 2 fol. 217 b), und Freitag nach Joh. in dems. Jahre verfügt der Käufer weiter über die ״edificia in der Wydingasse, daz eczwenne des getouften Juden gewest istu (das. fol. 220a). 2) Zunz, Literaturgesch. der synagog. Poesie, S. 509. Die Selicha ist zuletzt abgedruckt bei Landshut, Ammude ha-Aboda, Anh., S. III, vgl Geiger, Zeitschrift für jüdische Wissensch. u. Leben III, 120 f. Die Angabe des Verfassers hat cod. Hamburg 86 (bei Zunz H. n. 37), No• 45 fol. 182. 3) Die Stelle lautet: זלצבורג תם בר מ סלה. הן אויבך סילה, ד!רג בלי חמלה. אתמפחולייך

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