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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1897-01-01 · 1897 · page 23

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1897
Date
1897-01-01
Page
– (sequence 23)
Language
German
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Beamte, den wir in den Steuerlisten als den ״Läufer des Bischofs״ kennen lernen1), ist wahrscheinlich sein Amtsbote und Gerichtsvoll־ zieher gewesen. In seiner Eigenschaft als Gemeinderabbiner genoss der Bischof das Vorrecht der Steuerfreiheit2). Die Müsse, die ihm die richterliche und die rituelle Praxis liess, widmete er seinen Scholaren3) oder Talmudjüngem und versenkte sich mit ihnen in das Studium der nationalen Litteratur4). Eine Zeit lang stand in ״ . . . promittentes .... [predictos judeos] penes jus suum Judaycum, tamquam alios nostre Civitatis judeos, favorabiliter eonservare״ (O. 63, No. 19), vgl. auch S. 65, No. 21; S. 67, No. 23 und 24 — eine wörtliche Abschrift von No. 24 findet sich übrigens auch im Stadtarchiv, G. 1, 2 fol. 169a — S. 68, No. 25 (ebenfalls im Original durchstrichen). Interessant ist der Zusatz, den die ״litera Muschelini falsa0) ״., S. 69, No. 27) enthalt, wonach dem Inhaber versprochen wird, ihn ״by syme Juduschin recht czu lassen, also czu der Swidnicz Jüdin haben״. Es fehlt leider jede Andeutung darüber, worin sich die Befugnisse des jüdischen Gerichts in Schweidnitz von denjenigen des Breslauer Gerichtes unterschieden haben. *) ״Aaron, Cursor episcopi״, heisst es in einer Notiz vom 14. December 1355 (0., No. 13 gegen Ende, S. 56) ״per annum integrum debet esse Über, nullum censum daturus, prout Jacob de Nyssa (Anh. m, D, I, 65) pro eodem studiosa intercessione supplicabat secunda feria post Lucie; sed anno exspirato debet dare censum, actum anno d. 1355״ — ״Yezil leufer״, der 1354 (O. 56) als selbständiger Steuerzahler erscheint — freilich zahlte Ysaak Smogelisse (Anh. III, D, 1,88) für ihn und 7 andere arme Glaubensgenossen — ernährte sich wahrscheinlich als Brief bote und Botengänger für seine Glaubensgenossen. 2) So verstehe ich den Zusatz ״dt. (= dedit) niehil״ bei seiner Yeranlagung zur Zahlung von 1% Mk. im Jahre 1357 (O. 64). Bei der Veranlagung von 1359 (das. 71) fehlt bei seinem Namen, wie bei vielen andern, der Yer« merk, ob er gezahlt hat. Den amtirenden Babbiner steuerfrei zu lassen, bezeichnet Iss erlein, EGA. 342 (ed. Yen. 1545, fol. 174a) ausdrücklich als ein österreichisches Herkommen. Ygl. auch Isr. Bruna, EGA. 102, der zu Oesterreich noch Polen und Sachsen hinzufügt. Der gleiche Bitus, wie in Oesterreich und Polen, herrschte aber, wie aus einem Speciälfall (Isr. Bruna, EGA. 121), bei welchem dies ausdrücklich hervorgehoben wird, geschlossen werden darf, auch in Schlesien (שילידנ״א, nach Isr. Bruna 267 zu berichtigen in שיליזי״א) und Mähren. Ygl. Zunz, Bitus, S. 73. S. auch Güdemann a. a. 0., III, 32. 3) Als solche erscheinen Pessag von Schweidnitz (Anh. III D, I, 137) und Smogil (175). Ihr Patron war der reiche Aharon von Brieg (18). 4) Oelsners abfälliges Urtheil (S. 27) über das Geistesleben der schlesischen Juden jener Tage ist geeignet, eine falsche Vorstellung zu erwecken, obwohl er seine Farben der culturgeschichtlichen Gharacteristik Zunzens (Z. Gesch. u. Litt., S. 189 ff.) entlehnt hat. Es ist nämlich dabei vergessen, dass Zunz zu seinem Ergebniss durch die Vergleichung der Leistungen der deutschen Juden im 14. Jahrhundert mit denjenigen der früheren beiden

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