Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1897
- Date
- 1897-01-01
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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58!P|P|RHR!p!1p1iP|pil!P9PpPPH!|p1pp1iPM■־ Bald aber wurden die Häuser, in denen sie sich befanden, von hervorragenden Gemeindemitgliedem erworben. Die älteste auf der Ursuliner- Strasse erkaufte Isaak, unter den vielen Gleichnamigen vermuthlich derjenige, der die Würde des Bischofs bekleidete1^ Die zweite auf der Röhrgasse erwarb Lazarus von Nachod2), und die dritte auf der Gerbergasse gehörte Jacob von Neisse. Im Jahre 1356 brachte sie Desslawa, die Wittwe Jacobs von Braunau3) an sich. Auch die Wiederbenutzung des Friedhofs wurde der Gemeinde, wahrscheinlich gegen Zahlung eines Zinses an den König oder dessen Rechtsnachfolget4־), gestattet. Steinerne Denkmäler für ihre Hinterbliebenen zu errichten, werden sich die Juden von nun an aber wohlweislich gehütet haben. Schnell erblühte nun ein reges Gemeindeleben. Alle erdenklichen religiösen Bedürfnisse fanden hier reichlich ihre Be- י) Anh. IH, Abth. D, I, No. 86 vgl. No. 80. 2) Das. No. 106. Vgl. O. 65. Die Zusicherung, dass er ״binnen der ebenannten czit eyne vrye schule in syme hwze adir czu eyme andirn vrunde, im und synen vrunden dorin czugen habin mag, unde sal gesundirt sin binnen des von der gemeynde mit allen Sachen“ hat er sich, wie ich schon a. a. O. bemerkt habe, wahrscheinlich darum geben lassen, weil die eine Gemeinde-Synagoge für die frommen Beter nicht mehr ausreichte (gegen Oelsner, S. 25 f.). Unter welchen Cautelen eine derartige Absonderung von der Gemeinde gestattet wurde, bestimmt Menachem Merseburg in s. Nimmukim (ed. Kapust, 1885, fol. 68 b, zweiter Absatz von oben). 3) Anh. III, Abth. D, I, No. 39. Ihr Schutzbrief enthielt dieselbe, in der vorigen Anm. wörtlich citirte Clausel. Von dem Anh III a. a. O. erwähnten Grundstück handelt auch die Eintragung d d. Freitag nach Quasimodo geniti 1360 (Stadtarchiv G. 1, 2 fol. 88a), wonach ״Wilczken, Merkel, Yzaak, Muschin und Effraym — vielleicht den damaligen Synagogen-Vorstehem — das erbe by hanns rymers erbe, do sy ire schule hanw, übertragen wird. 4) Nach einer Urkunde vom Jahre 1371 erhielt in diesem Jahre Hans Saussberg (?) u. s. Frau Anna von Karl IV den Breslauer Judenfriedhof mit denselben Rechten, mit welchen ihn bisher der Stadtschreiber Heinrich zu Breslau — vgl. über ihn Breslauer Stadbuch, cod. diplom. Sil. XI, zu 1344, S. 12 — besessen hatte. Doch behielt sich der Kaiser für sich oder für die etwa von ihm in Breslau wieder zugelassenen Juden (״dass wir in der zeit irer lebtage juden wieder gen Bresslaw setzen würden“) das Recht vor, den Friedhof für 20 Mk. Gr. poln. Zahl zurückzukaufen. Dass diese Massregel der Gepflogenheit in den Jahren 1349—1360 entsprochen haben wird, lässt sich mit Sicherheit annehmen. Wahrscheinlich zahlten die Juden für das blosse Recht der Benutzung einen Jahreszins von 2 Mark. Ausserdem werden sie gewiss für jede Grabstätte besonders haben bezahlen müssen. Die Urkunde ist gedruckt bei Korn, Urkundenb., S. 223, No. 264.