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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1897-01-01 · 1897 · page 19

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1897
Date
1897-01-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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IRI
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57 darin wohnen, stehen, gehen, sitzen, essen, trinken, schlafen, wachen, ihr Geld ausleihen und wieder einfordem und ihren Vortheil mit ihrem Gelde suchen dürfen in aller der Weise, als ihnen bequemlich ist״. Um den Zinsfuss im Interesse der Darlehnsnehmer auf einem möglichst niedrigen Stand zu erhalten, war eben alles darauf angelegt, einen rücksichtslosen Brotneid unter den Geldgebern zu erwecken. Wenn nun auch einige leise Anzeichen1) dafür sprechen, dass diese Absicht in einem gewissen Umfange erreicht worden ist, so war die Handelseifersucht dennoch ausser Stande, die Innigkeit des religiösen Gemeindelebens ernstlich zu gefährden. Das den Gemüthem aller Juden, der reichen wie der armen, der gelehrten wie der ungelehrten, durch die tägliche Erfahrung immer von Neuem unauslöschlich eingeprägte Bewusstsein unverschuldet erduldeter Schmach und Rechtskränkung und dazu die Gewissheit, nur bei den Leidensgenossen Verständniss und Mitleid zu finden, schmiedete wie mit eisernen Klammern die Unglücklichen, die um ihres Glaubens willen Uebermenschliches ertragen mussten, zu einer untrennbaren Gemeinschaft zusammen und erfüllte jeden Einzelnen mit der erstaunlichen Widerstandskraft, allen Anfeindungen zum Trotz ein treuer Jude zu sein und zu bleiben. Von den neuen Ansiedlern wurden zunächst die beiden alten Andachtsstätten2) wieder eröffnet und schon 1351 eine neue eingerichtet, und zwar wurden sie zuerst ohne Zweifel miethsweise benutzt. *) Für Schlesien sind mir nnr zwei Falle ans dem 14. und 15. Jahrh. bekannt. Zwischen 1885 nnd 1891 versprach Herzogin Agnes den Schweidnitzer Juden, ״Jacob Juden der Donalynne son von der Swidnicz nymerme yn künftigen czeyten yn [zu] nemen noch [zu] rechen czu vnsern Juden vnd vndersese in cheynewis . . . auch dem selbin . . . keynen frede [zu] gebin, es sey denne mit der obgenanten Juden rat, wort, wissen vnd willen“. Jacob war seiner Zeit einer der reichsten Leute. Herzog Bolko v. Münsterberg schuldete ihm allein im Jahre 1380 tausend Mark. Es ist möglich, dass Brodneid den Anlass zum Verfahren gegen ihn gegeben hat (Staatsarch. Schweidnitz-Jauer’sche Landbücher, D. fol. 102 a). Ferner gab 1440 ein Jude in Breslau zwei Ratmännern die Antwort: ״Liebe Herren, wiewohl Kusiel ein Jude ist, so sind wir doch feind miteinander“ (Klose II, 2, 888 auch von 0., S. 33, n 1 citirt). Vgl. für das 14. Jahrh. auch noch die Urk. 162 im Cod. epist. Joh. reg. Bohemiae, S. 64. Wenn aber Jacobi (d°.s־ S IX) soweit geht, geradezu zu behaupten, dass die Juden ״ein Gemeinwesen bildeten, in welchem der Neid herrschte. Wie Raubthiere müssen sie einzeln leben“, so ist das zweifellos eine Uebertreibung, zumal er zur Stütze seiner Behauptung nur die eine erwähnte Urkunde beizubringen vermag. 2) oben S. 31, Anm. 2

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