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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1897-01-01 · 1897 · page 16

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1897
Date
1897-01-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720977--15-2724608
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54 nützlichsten erscheinen würde“ 1). Dass der Rath nunmehr nicht eben allzuscharf Zugriff, darf vermuthet werden. Wahrscheinlich ist keinem der Uebelthäter ein Haar gekrümmt worden. Nur so viel erfahren wir, und zwar abermals ein Jahr später, dass 1351 ״to synt in des herrn konigs und der stad ach gethon eczlich purger vnde myttewoner, die eczliche juden erszlagen hatten“2). Sie hatten also offenbar ihr Leben rechtzeitig in Sicherheit gebracht. Als die Acht ausgesprochen wurde, war für die Juden bereits ein neuer Rechtszustand geschaffen worden. Die alten Privilegien der Herzoge, auf Grund deren die anwesenden und zuziehenden Juden dauerndes und erbliches Wohn- und Heimathsrecht erwerben konnten, galten jetzt als gänzlich beseitigt. Noch aber konnte oder mochte das aufstrebende Gemeinwesen die mittelbaren oder unmittelbaren Einkünfte von den Juden nicht entbehren. Darum wurde die Einrichtung, die bisher schon ausnahmsweise3) versucht war, zur Regel gemacht und die Juden nur noch auf kurz bemessene Fristen zur Ansiedelung zugelassen. Dabei hatte der Rath den Vortheil, sich unter den Bewerbern die kapitalkräftigsten aussuchen4) und ״ (נWir Karl . . . bekennen . . . das wir . . . vnsern hauptmann zu Bresslawe vnd den ratluten der selben stat zu Bresslawe vollen vnd ganczen gewalt vnd auch macht gegeben haben . . . ze rihten mit dem rehten vber alle, die vnser juden in der obgenanten stat zu Bresslawe ermurt vnd erslagen haben . . . daz si mit den selben luten geuam sullen, wie sie das rehfc wiset. Wir haben auch dem vorgenanten hauptmann vnd den ratluten den gewalt geben, wa sie die selben lut bekumemt vnd begriffent, das si mit den selben luten teidingen mugen mit der minne oder wie es in aller beheglihst vnd aller nuezlihst ist vnd das sol vnser gut wille sinu. (O., S. 54, No. 12. Korn, S. 178, No. 200 mit 2 geringfügigen Berichtigungen. Vgl. auch Stobbe, S. 45.) 2) Aus Handschr. Klose 25 als Quelle Stenz eis (Gesch. Schles. S. 290) und Oelsners (S. 18, No. 2) von Landsberger nachgewiesen in der Zeitsehr. f. d. Gesch. d. Juden in Deutschi. V, 278. Vgl. obenS. 51, Anm. 5. 3) Vgl. oben 8. 45, Anm. 2. 4) Eine gewisse Vorsicht bei der Auswahl war immerhin auch seinerseits erforderlich. Mächtige Nachbarn, die ebenfalls das Recht des Juden- Schutzes besassen, Hessen sich nicht ohne Weiteres ihrer baren Steuerzahler berauben und scheuten selbst vor Gewaltthaten nicht zurück, um sich wieder in den Besitz ihrer Millionäre zu setzen. Solches geschah z.B. der Clientei der Saida Smogelissa, zu welcher u. A. auch der Bischof Smogil (AnhJII, D,IN0.171) gehörte, etwa um das Jahr 1854. Oelsner (S. 22) hat sehr scharfsinnig die Namen der am 8. März 1354 (= Sabb. post Jnvoc., also nicht ״ohne Datum“, wie O. hat) von den Gesandten des Schweidnitzer Herzogs (O. 53. Grünhagen, Corresp. S. 22. Korn, a. a. O.), Nicolaus von Syffridow und Nie. Zachinkirche, weggeführten ״duo pociores et diciores judei“ ausfindig gemacht. Grünhagen aber (a. a. O.) hat zweifellos Recht, wenn er meint,

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