Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1897
- Date
- 1897-01-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Händen dem Rathe auslieferte. Die Festsetzung der Höhe ihres Jahreszinses wurde endgültig dem Rathe anheimgegeben. Sie selber wurden formell der städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Das geschah am 8. September 13471). Wenige Monate später begann der schwarze Tod seine grausige Ernte in Europa. Nach Schlesien kam er damals nicht2). Aber das Entsetzen, das vor ihm herzog, ergriff auch die Bewohner dieser Landschaft. Dunkle Gerüchte voii Brunnenvergiftung und Judenmord gingen von Mund zu Munde. Fromme Büsser, die sich öffentlich den entblössten Leib mit Geissein zerfleischten und ihren Erlöser anriefen, um in der Darstellung seiner Wunden am eigenen Leibe durch blutige Busse das grosse Sterben abzuwenden, durchzogen in hellen Haufen das Land. Ueberall, wohin sie kamen, erfüllten sie die Gemüther der Gläubigen mit der heissen Sehnsucht, es ihnen nachzuthun und mit fanatischem Hass gegen die angeblichen Gottesmörder. Von Stadt zu Stadt wuchsen die zügellosen Schaaren, und vergeblich mühten sich die geistlichen und weltlichen Gewalthaber, der entfesselten rohen Leidenschaften Herr zu werden3). Dazu kamen in Schlesien, wie eine vereinzelte Stimme zu melden weiss, Theuerung und Hungersnot!!4), welche J) Die Urkunde ist gedruckt bei Korn, S. 165 f., No. 185. Vgl. Klose von Breslau II, 179. 2) Vgl. Höniger, der schwarze Tod in Deutschland, S. 81 und Grünhagens Excurs über die Zeit des Auftretens des schwarzen Todes in Schlesien in Z. XVH, 39 ff. 3) Grünhagen a. a. O. 84. Gesch. Schles. I, 203 nach Rosicz chron. SS. rer. Siles. XII, 39. 4) Die einzige Quelle dafür ist die bereits von 0., S. 52 (vgl. Grünhagen, die Corresp. der Stadt Breslau mit Karl IV, S. 16. Korn, Urkundenbuch, No. 189, S. 169) mitgetheilte Notiz aus dem Entwurf eines Briefes oder aus dem Bathsprotokoll über den Inhalt eines abzusendenden Briefes an Karl IV, welcher lautet: ״Item quod judei timent sibi propter famem communem“. In dem flüchtig skizzirten Concepte des Bathes steht nun allerdings ״propter famem cummunem״. Allein da alle übrigen Chronisten von einer derartigen Heimsuchung für dieses Jahr nichts wissen, da ferner der Ausdruck ״fames communis“ zweifellos hart und ungewöhnlich ist, während *״fama communis“ bei den lateinisch schreibenden Chronisten jener Zeit ebenso schlechthin den Verdacht der Brunnenvergiftung bezeichnet (Höniger, S. 34, n. 2), wie bei den hebr. schreibenden Zeitgenossen גולה schlechthin die Verfolgungen wegen des schwarzen Todes bedeutet, da es endlich, wenn schon im Briefe an den Kaiser von localen Vorgängen hätte die Bede-sein sollen, viel näher gelegen hätte zu berichten, dass die Juden sich wegen der heranziehenden Flagellanten fürchten, so möchte ich mich doch der Meinung Wieners (Allg. Ztg. d. Judenth. 1864, S. 639 ff.) und Hönigers (a. . O.) anschliessen, dass famem nur als ein Flüchtigkeits-