Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1897
- Date
- 1897-01-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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48 — ungeschmälert bleiben sollten1). Aber dieser osteuropäischen Beschränktheit des Gesichtskreises der plastischen Herzoge, die in dem Juden jener Tage immer noch ein Wesen mit gewissen Ansprüchen auf Menschenrechte erblickte, war König Johann, dessen Herz mit glühender *Begeisterung für die höher entwickelte Cultur des Westens erfüllt war, und dessen reich begabter Geist an den Errungenschaften dieser Cultur sich mit stolzem Selbstgefühl betheiligte, längst entwachsen. Er legte den Juden einfach — Stillschweigen auf. Und vom Standpunkt der Staatsweisheit des vierzehnten Jahrhunderts aus mit Recht. Durften denn die Schelme nicht glücklich sein, dass ihnen der Vertrag von 13162), der ihrem Todtenacker Steuerfreiheit und den daselbst Bestatteten den ungestörten ewigen Frieden verbürgte, nach seinem strengen Wortlaut gehalten wurde? War der Friedhof je mit Zins und Steuer belegt worden? Hatte sich Jemand erkühnt, die Leichen auszugraben? Wie aber hatten die verstockten Bösewichter, deren Vorfahren und Nachkommen nach der officiellen Kirchenlehre ohnehin allesammt zu ewiger Verdammniss in die Hölle fahren mussten, sich vermessen dürfen, ihren Todten ohne Vorwissen und Erlaubniss der Obrigkeit kostbare Grabdenkmäler zu errichten? Nicht mehr als der gebührende Lohn traf die Frechen, wenn endlich die von Gott gesetzte christliche Obrigkeit dem Unfug mit strafender Hand entgegentrat. Gewiss, die Menschen des vierzehnten Jahrhunderts, die wir verstehen müssen3), wenn wir ihre Geschichte *) Vgl. Tzschoppe und Stenzei, 555. Schirrmacher, Urkundenbuch der Stadt Liegnitz, S. 102, No. 188: ״ . . . dantes nostris specialiter civibus Legnicensibus plenam auctoritatem et licentiam, lapides de cymiterio Judeorum abducere pro structura muri civitatis, promittentesque . . . prefatos . . . cives Lignicenses protegere ... et specialiter promissa, que ciues nostri Lignicenses eodem quasi tempore eodem anno, videlicet feria sexta proxima ante dominicam Jubilate deo nostris Judeis pro nobis promiserunt, promittimus nullatenus veile infringere, sed ipsos, ut expedit, in bonore suo inuiolabiliter conservarea. Im Jahre 1845 war Freitag vor Jubilate der 15. April, auf welchen in einer Urkunde vom 12. April unmöglich zurück verwiesen werden kann. Vielleicht ist der Tag im Jahre 1844, der 28. April, gemeint. 2) Vgl. oben S. 85 f. ף Und wir werden sie um so leichter verstehen, wenn wir erwägen, dass die vor einem halben Jahrhundert den Juden feierlich zugesagte staatsbürgerliche Gleichberechtigung noch immer nicht zu einer thatsächlichen geworden ist, obgleich die leitenden Staatsmänner auch derjenigen Staaten, in denen nur eine papieme Gleichberechtigung herrscht, zweifellos zugeben,