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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1897-01-01 · 1897 · page 9

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1897
Date
1897-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720977--08-2724601
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47 (= 5,50 Mk.), darunter 13 einen viertel bis einen ganzen Groschen (= 1272 bis 50 Pf.) Jahreszins. Nur Jordan von Liegnitz zahlte über drei, Scabdey von Hirschberg und Salomon zwei Mark und darüber, die übrigen dreissig aber eine Mark und darunter jährlich. Knappe vier Monate reichten aus, um den König sowohl die Opfer- Willigkeit seiner Kammerknechte als auch die ihnen gegebene Zu- Sicherung, nunmehr von jeder Zahlung frei zu bleiben, vergessen zu machen. Schon am 13. August 1345 wies er den Rathmannen für die ihm geliehenen vierzehnhundert Mark die Zinsen und Anlagen auf die Breslauer Juden bis zur völligen Tilgung der Schuld an1). Innerhalb derselben 4 Jahre, für die also die Steuern bereits bezahlt waren, trieb darauf der Rath nicht weniger als noch 1253 Mark und 2 Scot (— etwa 27 500 Mk. nach unserem Gelde oder 110000 Mark nach jetzigem Geldeswerth) von den Juden ein2). Aber noch schwereres Leid traf die Unglücklichen im Herbst desselben Jahres. Der Rath brauchte Steine zur Ausbesserung der Stadtmauern. Da erlaubte König Johann am 27. Sept. 1345 alle Steine vom Friedhof der Juden, die über oder unter der Erde sich finden, zu nehmen, auszugraben und fortzuführen und nach Anweisung der Rathsherren zum Mauerbau zu verwenden3). Wenn die Herzoge Wenzel (IX, 1) und Ludwig (IX, 2) von Liegnitz-Brieg nun auch am 12. April desselben Jahres bereits dasselbe gethan und den Liegnitzern die gleiche Erlaubniss ertheilt hatten, so hatten sie doch wenigstens, im Bewusstsein des schreienden Unrechts, das sie begingen, gleichzeitig in derselben Urkunde die feierliche Versicherung hinzugefügt, dass die sonstigen Rechte der Juden unverletzt und 7 Klose, Breslau, H, 152, vgl. oben S. 1, Anm. 1. 2) 0. 49 aus Kladdenbach fol. 44 a. 3) Die Urkunde, gedruckt bei 0., 50. Korn, S. 164, No. IBS. Ueber die Lage des Friedhofs vgl. oben S. 85 und Markgraf, die Strassen Breslaus nach ihrer Geschichte und ihren Namen, S. 97. Für Markgrafs Annahme (Feuilleton der ״Breslauer Ztg.u vom Mittwoch, 5. Febr. 1890), dass der König den Friedhof vor der Beraubung mit Beschlag belegt habe, ist in den Quellen ein Anhaltspunkt nicht zu finden. Ebenso wenig wissen unsere Quellen etwas davon, dass der Friedhof in die Stadterweiterung hineingezogen und deshalb verlegt worden sei. (Grünhagen, Gesch. 1,176). Wenn in der Urkunde vom ״cimiterio Judeorum eonjuncto predicte eivitati“ die Rede ist, so besagt das nur, dass er dicht bei der Stadt gelegen habe, und nicht etwa, dass er zu ihr hinzugezogen worden sei (Grünhagen a. a.O. Anmerkungen, S. 76). Bei meiner Darstellung im Text fallen aBe Schwierigkeiten von selbst fort.

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