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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1896-01-01 · 1896 · page 39

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1896
Date
1896-01-01
Page
– (sequence 39)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720979--38-2724560
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35 Breite1). Die Urkunde, die uns über die Lage belehrt, stammt aus dem Jahre 13152), demselben v erhängnissvollen Jahre, in welchem die Kirche in Breslau Ketzer verbrannte und die öffentliehe Meinung gegen die Ungläubigen wegen einiger Zwischen־ fälle, an denen die Juden unschuldig waren, heftig erregte. Damals glaubte der Rath die zunehmende Missstimmung gegen die ungebetenen Gäste auch seinerseits zur weiteren Einschränkung ihrer Rechtsstellung ausnützen zu müssen. Mehr oder minder erhebliche Streitfragen, wie jeder Tag sie darbot, gaben ihm den erwünschten Anlass zum Einschreiten gegen die verhassten An- Siedler. Hierzu gehörte vornehmlich eine Meinungsverschiedenheit über die Begrenzung des Judenfriedhofs. Die Südgrenze des Platzes war durch einen Graben bezeichnet, dessen Erdinhalt bei der ersten Anlage nach aussen aufgeworfen worden war. Das Eigenthumsrecht an diesem Erdhaufen machte jetzt die Stadtbehörde mit Heftigkeit den Juden streitig und forderte sie, unter Missachtung ihres Privilegs, das ihnen klar und deutlich in allen Rechtsstreitigkeiten einen eximirten Gerichtsstand vor dem Herzog und seinem Richter zusprach, zu ungesäumter Rechtfertigung vor dem Rathe auf. Die Juden in ihrer begreiflichen Angst vor schwereren Verwickelungen, gönnten dem Rath die Genugthuung, Kläger und Richter in einer Person zu sein, und flehten nur um!) Die genaue Lage des Grundstückes habe ich bereits 1887 in meiner ״Gesch. des Landrabbinats in Schlesien“, S. 7 f., festgestellt und auf reiches Material zur Geschichte des Grundstücks hingewiesen. Inzwischen hat Markgraf in seiner Abhandlung über ״den ältesten Judenkirchhof in Breslau“ (im Feuilleton der Breslauer Zeitung vom 5. und 12. Februar 1890) das Ergehniss bestätigt und das Material ergänzt und vervollständigt. Wenn er a. a. 0., gestützt auf einen hei den Acten befindlichen Zettel aus dem Jahre 1799, der den Lehrer Gosslar am Friedrichsgymnasium zum Verfasser hat, annimmt, dass die damals gefundenen Steine des Moses Sohn Simeon 1255, des Gelehrten Marcus Abraham Schöps (?) 1244 und der Esther, Frau des Marcus 1242 als Jahreszahlen aufgewiesen haben, so ist diese Annähme unhaltbar, da, wie jeder Sachverständige einsieht, es sich offenbar um die 1848 noch einmal aufgefundenen Grabschriften des Mosche b. Scbalom (oder Salomo) aus dem Jahre 1305, des Mordechai b. Abraham und der Esther, Tochter (nicht: ״Frau“) des Mordechai, beide aus der Zeit zwischen 1310 und 1319, handelt. Die Identität verräth deutlich der mit einem Frage* Zeichen versehene, dem sogenannten Marcus Abraham, verliehene Zuname Schöps, der nichts weiter ist, als das schändlich missdeutete Wort שנפט (d. h. »welcher dahingeschieden ist“), das unmittelbar auf den Namen Mordechai b. Abraham ז״ל in der Grabschrift (s. unten Anhang II, S. IX) folgt. 2) Genauer aus dem Ende 1315 oder Anfang 1316, vgl. Grünhagen, Z. VIII, 215.

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