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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1896-01-01 · 1896 · page 37

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1896
Date
1896-01-01
Page
– (sequence 37)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720979--36-2724558
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m von Gelehrsamkeit, das diese Beamten und ihre Zeitgenossen zierte, ist Sicheres nicht bekannt. Dürfte man aus den auf Grabschriften verliehenen Titeln sichere Schlüsse ziehen, so wäre man berechtigt, den durch den Morenu-Titel* 1) ausgezeichneten R. Isaak, dessen Tochter im October-November 1270 in Schweidnitz gestorben ist, für den ersten bedeutenderen jüdischen Gelehrten Schlesiens zu halten, wenn man nämlich annehmen will, dass er in der Stadt, in der seine Tochter gestorben ist, seinen Wohnsitz gehabt hat. Ueberhaupt sind die wenigen auf uns gekommenen Grabschriften nahezu das einzige winzige Denkmal literarischer Bethätigung der schlesischen Juden während des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts, und man muss zugeben, dass einige derselben, wenn wir den Geschmack des vierzehnten Jahrhunderts zum Massstab nehmen, in der That von einer gewissen Gewandtheit in der Handhabung der hebräischen Sprache Zeugniss ablegen2). Dass aber diese traurigen Trümmer sich erhalten konnten, verdanken wir wesentlich der rührenden Ausübung jener viel bewunderten Tugend, durch welche die Juden im ganzen Verlauf ihrer Geschichte sich ausgezeichnet haben. Ueberall, wo sie sich entschlossen, sesshaft zu werden, war neben der Sorge für den täglichen Gottesdienst die Erfüllung der Liebespflichten gegen Kranke, Sterbende und Todte die erste und heiligste Herzens־ pflieht. Fromme Brüderschaften, die aus freien Stücken sich solchen Lieb es werken widmeten, gab es ohne Zweifel auch in Schlesien an jedem Orte, wo Juden wohnten. Kostspielige Friedhöfe aber konnten nur die grösseren Gemeinden erwerben. Es ist jedoch sicher, dass sie zugleich für die benachbarten kleinen Ortschaften als Begräbnissstätten gedient haben3), und sehr wahr- ובלא בורד, צדק So schreibt R. Elieser aus Böhmen um 1200 an R. Jehuda ha־Chassid (RGA Meir von Rothenburg, ed. Lemb., No. 112). 13 S. die Grabschrift No. 22, Anh. II, und über den Morenu-Tite}, Zunz, zur Gesch., S. 205; Güdemann, II, 241 f. 2) Ygl. Anhang II. S. IX f. 3) Ergiebt sich aus § 1B der schles. Judenprivilegien, die Mer*1»bereinstimmend mit den übrigen dieser Gruppe angehörigen Schutzbriefen bestimmen: ״Item si Judai juxta suam consuetudinem aliquem ex mortuis de civitate ad civitatem aut de provincia ad provinciam vel de una terra ad aliam deduxerint, nihil ab eis per mulctarios nostros volumus extorqueri. Si autem Mulctarius äliquid extorserit, ut predo, qui vclgariter Robbar (so im Schweidnitzer [S. 92], dafür richtig im Glogauer [S. 106} Privileg: Reuber), dicitur. puniatur“. Und im Schweidnitzer Gnadenbrief der Herzogin

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