Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1896
- Date
- 1896-01-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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22 Scheiterhaufen für die Ketzer. In Schweidnitz allein mussten fünfzig־ irrgläubige Männer, Frauen und Kinder, mehrere auch in Breslau, Neisse und an anderen Orten den Holzstoss besteigen1). Mit Grauen und Entsetzen sahen es die Juden. Was hatten sie für sich selbst zu hoffen, wenn Christen so gegen Christen wütheten? Freilich blieb ihnen vorläufig das Schlimmste noch erspart, obgleich es auch jetzt bereits ganz ohne ihr Verschulden zu sehr ernsten Zwischenfällen kam. Das erste Aergerniss nahm die Kirche an dem Umstand, dass der besonderen Gunst des Herzogs Heinrich VI (I, 46) sich damals ein Jude, namens Salmon, erfreute. Ihm übertrug der Herzog das Amt eines Hof- und Küchenmeisters. Seine Amtsführung gab Niemandem, weder den Vorgesetzten noch den Untergebenen, zu einer Klage Veranlassung. Dazu kam, dass das Staatsgesetz einem Juden die Annahme einer solchen Stellung nicht verwehrte. Nichtsdestoweniger hielt der Bischof es in einseitig kirchlichem Interesse für seine Pflicht, der Missachtung des Grundsatzes, dass kein Christ einem Ungläubigen unterthan sein dürfe, mit aller Schärfe entgegen zu treten. Ob er überhaupt zunächst den Herzog um Abstellung des angeblichen Missbrauchs, ob er ihn vergeblich darum gebeten habe, darüber schweigen unsere Quellen. Das aber wissen wir, dass er einen Weg einschlug, der ihn schnell und sicher zum Ziele führen und zugleich die grosse Masse gegen die Juden erbittern musste. Er trug nämlich dem Pfarrer, in dessen Sprengel Salmon wohnte, auf, dem Juden zu befehlen, innerhalb der nächsten 8 Tage sein Amt niederzulegen, und zugleich den Christen zu verbieten, dem Juden ferner gehorsam zu sein. Als darauf der Jude eine Zeit lang sich jeder Amtshandlung enthielt, bald aber die Pflichten seines Amtes von Neuem übernahm, liess der Bischof von allen Kanzeln diejenigen Christen mit dem Banne bedrohen, die in diesem oder einem anderen Dienstverhältniss als Dienstboten, Ammen u. s. w. einem Juden Gehorsam zu leisten wagen würden. Zugleich wurde eingeschärft, dass es den Juden verboten sei, Kapuzen2) gleich den Christen zu tragen, damit ein Unterschied sei und der Ungläubige schon an seiner Kleidertracht erkannt werden könne. Jeden Sonntag musste der Erlass von Neuem den Andächtigen נ) Gränhagen, Gesch. I., S. 162 und Anm. S. 63 f. Reg. 3513—3519, 3523. 2) Vgl. Perles, Beitr. z. Gesch. d. hehr. u. aram. Studien, S. 58 ff. Güdemann, Gesch des Erziehungswesens und der Cultur des ahendländischen Juden III, 168 Oelsner, S. 37.