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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1896-01-01 · 1896 · page 18

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1896
Date
1896-01-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
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IRI
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und sie gaben sich keiner Täuschung darüber hin, dass sie ihren erziehlichen Einfluss auf die Masse, der ihr damals vorläufig־ von keinem Machtfaktor des öffentlichen Lebens bestritten wurde, zur Aufrichtung und Befestigung ihrer Macht über die Geister und Gemüther durchaus werde verwenden müssen, um die religiöse Abneigung gegen alle Nichtchristen hervorzurufen und zu verschärfen. Sie sollten übrigens auch bald Gelegenheit haben zu erfahren, wie bei gegebenem Anlass die Kirche jede ihrer noch so weit gehenden Forderungen zur Geltung zu bringen entschlossen war. Ebensowenig durften sie hoffen bei ihren Mitbürgern in Stadt und Land Stütze und Rückhalt gegen die drohende Gefahr zu finden, am allerwenigsten bei den deutschen Ansiedlern, die mit begreiflicher Eifersucht Polen und Juden von der Theilnahme an den Vortheilen ihrer Privilegien ausschlossen und überdies nach ihren heimathlichen Anschauungen gewöhnt waren, die Juden hochstens als ein nothwendiges wenn auch für das Verkehrsleben unentbehrliches Uebel anzusehn. Im Kampfe gegen die religiöse Abneigung auf der einen und die wirthschaftliche Abneigung auf der andern Seite blieb daher ihre einzige Zuflucht in der Noth der Schutz, den ihnen die Landesobrigkeit zu gewähren im Stande war. Und in der That erkannten die Herrscher die Verpflichtung hierzu unweigerlich an, und zwar besonders seit den Tagen, in welchen der Rechtsbegriff der Kammerknechtschaft im deutschen Reich entstanden und ausgebildet war und nun allmählich auch anderwärts zur Anwendung gebracht wurde 1)י Namentlich aber in Schlesien leuchteten den Landesherrn die Vortheile, die ihnen aus dem neuen Rechtsverhältniss erwachsen mussten, um so klarer ein, als grade hier bei den endlos fortgesetzten Theilungen die Fürsten kapitalkräftiger Geldmänner am meisten bedurften. Wladislaus allerdings, der augenblick lieh die Regierung über das ganze Erbe Heinrichs III. in Händen hatte und materiell unabhängig־, wie kein Zweiter war, weil ausser den weltlichen Einnahmen die Einkünfte zweier reicher Bisthümer2) ihm zur Verfügung standen, war keineswegs geneigt, den Juden auf Kosten der Kirche einige Rechte einzuräumen und dadurch das Werk seines eignen Lebens zu gefährden. Als aber nach seinem י) Aronius, Reg 205, 210. 2) Salzburg und Breslau. Vgl. Heyne, Denkwürdigkeiten aus der Kirchen- und Diöcesen-Geschichte Schlesiens I, 418.

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