Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1896-01-01 · 1896 · page 17

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1896
Date
1896-01-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2720904-2720979--16-2724538
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Td Zeitgenossen ferner liegende Begründung die allgemeine Beobach״ tung des Gebotes werde durchgesetzt werden können, und dass zugleich durch das Anmalen angeblicher Greuelthaten der Ungläubigen Abscheu und Entsetzen in den Herzen der Christen werde erweckt und der kirchliche Sinn nachhaltig und erfolgreich werde gestärkt werden. Den gleichen einseitigen Zweck, das Hochgefühl der Christen im Gegensatz zu dem angeblich selbstverschuldeten Elend der Juden zu stärken, verfolgten endlich auch die Vorschriften, die bestimmt waren, das religiöse Leben der Juden einzuengen. Weil sie den Raum einnahmen, den Christen hätten bewohnen können, mussten sie den Geistlichen die Einkünfte bezahlen, die diese von einer gleichen Anzahl Christen hätten haben können1). Der christlichen Gottes Verehrung durften sie nirgends im Wege sein und beim ersten Ton des Glöckchens, welches das Vorbeitragen des Allerheiligsten ankündigte, mussten sie sich in ihre Wohnungen zurückziehn und Thüren und Fenster fest verschliessen• Ihnen selber blieb jede öffentliche Ausübung ihres Kultus untersagt und nirgends durften sie in Stadt und Land mehr als einen Ort zu gottesdienstlichen Versammlungen haben. Da bisher die Rechtsverhältnisse der Juden in Schlesien in keiner Weise gesetzlich geordnet waren, so ist es begreiflich, dass Angst und Sorge die Juden erfassen musste, als sie von den Synodebeschlüssen Kenntniss erhielten. Es konnte keinerlei Trost für sie sein, dass der Weg noch weit war, bis sie zu der ihnen zugedachten verachteten Stellung herabgedrückt sein würden, wie denn in der That manche kirchliche Anordnung (vgl. weiter unten S. 31 f.) überhaupt niemals zu allgemeiner Geltung gelangt ist. Denn sie wussten genau, dass die Kirche um ihretwillen, um einer Handvoll im besten Fall verblendeter Träumer willen, sich nicht um Haaresbreite von der Heilsaufgabe, die ganze Welt dem gekreuzigten Erlöser zu unterwerfen, werde ablenken lassen; 4) Darauf bezieht sich ohne Zweifel das ״Instrumentum“, das 1453 in der Judengasse gefunden wurde »off dy awssaczunge der synagogin zu Breslaw, dorynn stet 97 mark groschen Czins dem pharer zu send elizabeth vnd 6 gr. von itczlichen Jüdin Jerlich vnd ewielich czu geben.“ Es war also ein schönes Jahreseinkommen, das dem Pfarrer zu St. Elisabeth damals durch die Vertreibung der Juden verloren ging. Wenn demnaeh die Geistlichkeit ders. Kirche 1637 beim Tode eines Juden in Breslau Gebühren wie für einen verstorbenen Christen in Anspruch nahm, so war sie wenigstens formell im Rechte, wonach meine Darstellung in der Geschichte des Landesrabbinats, S. 13, N. 2 zu berichtigen ist.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.