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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1896-01-01 · 1896 · page 14

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1896
Date
1896-01-01
Page
– (sequence 14)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720979--13-2724535
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den Schrecken des Glaubenshasses weit entrückte Zuflucht gefunden zu haben. Während sie aber in begreiflicher Selbsttäuschung einen dauernden Frieden gefunden zu haben wähnten, stellte bereits die Kirche, die einzige Macht, die im ganzen Verlauf der Geschichte mit unbeugsamer Consequenz sich stets ihres Zieles bewusst geblieben ist, für alle Gebiete des Lebens klar und bestimmt die einzelnen Programmpunkte fest, die sie im Interesse der Ver־ breitung und der Vertiefung des kirchlichen Sinnes für unentbehrlieh hielt, und suchte sie zugleich dem Verständniss der Masse nahe zu bringen und anzupassen. Die Vertreter der polnischen Kirchenprovinz, zu denen auch der Breslauer Bischof gehörte, hielten es aber grade damals für ihre Pflicht, sich über die Stellung zu äussern, die sie dem Judenthum angewiesen wissen wollten, weil sie sich überzeugt hielten, dass die Privilegien, mit denen Boleslaus IV. v. Polen vor Kurzem (am 16. August 1264) die grosspolnische Judenschaft bedacht hatte, durch das bescheidene Mass von bürgerlicher und gesellschaftlicher Gleichstellung, das sie den Juden gönnten, dazu führen mussten, den Einfluss der Kirche zu schmälern und die Gläubigen über die Werthschätzung des Judenthums in Zweifel und Irrthum zu versetzen1). Zu diesem Zweck empfahl sich ihnen in jenen Tagen, wenige Wochen nach dem Tode Herzog Heinrichs III. (1,29) (3. Dez. 1266), besonders Breslau als Versammlungsort, weil dort die weltliche Gewalt zeitweise in den Händen eines hochgestellten Kirchenfursten, des Erzbischofs Wladislaw von Salzburg, lag, der für die unmündigen Kinder seines Bruders damals die Regierung führte2). Neuer Massregeln bedurfte es zu diesem Zwecke kaum. Die am 9. Februar 1267 in Breslau abgehaltene Provinzialsynode für das Erzbisthum Gnesen3) brauchte meist nur aus früheren Konzil- *) Lorenz, deutsche Gesch. im 13. und 14. Jahrh. I, 409 hat ohne Zweifel Recht, wenn er meint, dass die Wiener Concilbeschlüsse in directer Opposition gegen die weltliche Ordnung der jüd. Angelegenheiten durch die Privilegien von 1244 und 1254 gefasst seien. Ebenso war hei den Breslauer Beschlössen offenbar ein Protest gegen das polnische Statut beabsichtigt. Denn in Wahrheit stehen diese Beschlüsse (gegen Aronius, Reg. 725) nicht nur der Tendenz nach, sondern auch in Einzelheiten (z. B. in Bezug auf den Fieischhandel) mit den Privilegien in Widerspruch. Ygl die einzelnen Ausführungen weiter unten. 2) Grünhagen, Gesch. Schles. I, 94. 3) Markgraf Z. V, 89. Grünhagen, Reg. 1250. Aronius, Reg. 724, woselbst auch der Urtext mitgetheilt ist.

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