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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1896-01-01 · 1896 · page 11

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1896
Date
1896-01-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720979--10-2724532
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7 statt1). Mit einem Kostenaufwand von mehr als 800000 M. nach unserm Gelde hatte Herzog־ Heinrich I. von deutschen Werkmeistern den Bau errichten lassen. Nicht weniger als sechs Bischöfe eilten von nah und fern herbei, um das Fest mit ihrer Gegenwart zu schmücken und dem Werke ihren Segen zu geben. Unter ihnen befand sich Christian, der erste Bischof von Preussen, ein durch Kühnheit und Thatkraft ausgezeichneter Mann, dem der Papst Honorius III. die Vollmacht gegeben hatte, die Christenheit in seiner Nachbarschaft zu einem Kreuzzug gegen die heidnischen Preussen aufzurufen und den Theilnehmem an dem heiligen Kriege den gleichen Ablass zuzusichern, der den Kämpfern gegen die Ungläubigen im Morgenlande in Aussicht gestellt war. Seine Kreuzpredigt war von Erfolg gekrönt. Selbst der Herzog nahm das Kreuz und trat an die Spitze des Heeres, das gegen die Preussen zog. Ein einziges leicht hingeworfnes Wort kann in so erregten Tagen, in denen ausserdem eine verheerende Feuersbrunst den grössten Theil der Stadt Breslau vernichtet haben soll, die krankhaft überreizten Gemüther zu Gewaltthätigkeiten gegen die Ungläubigen im eignen Lande fortgerissen haben, und es ist wohl glaublich, dass damals die schlesischen Juden zum ersten Mal unter den Folgen des Glaubenshasses zu leiden hatten2). Sicherer beglaubigt sind allerdings die Nachrichten über diejenigen gesetzlichen Massregeln, die planmässig darauf abzielten, die Nichtchristen aus der ihren nach den Canones der Kirche nicht gebührenden Gleichstellung mit den Christen zu verdrängen. Im Jahre 1226 bekräftigte der Bischof Lorenz von Breslau *) Häusler, Gesch des Fürstenthums Oels, S. 29. 125 ff. Grünhagen, Gesell. Schlesiens I, 49. 2) Grünhagen hat zwar im Allgemeinen Recht, wenn er (Z. VIII, 20B) bemerkt, dass die Chronisten Hungersnöthe, Brände und Judenverfolgungen als a priori in gewissen Zwischenräumen wiederkehrend voraussetzten und nach Gutdünken den einzelnen Städten zutheilten, jedoch mit der Beschränkung, dass in jedem einzelnen Fall die Glaubwürdigkeit des Berichts im pragmatischen Zusammenhang der Ereignisse auf ihre innere Währscheinlichkeit zu prüfen ist. (So übrigens auch Aronius Reg. 485.). Danach möchte ich den Bericht Kiose’s, der ja sonst als ein zuverlässiger Berichterstatter bewährt ist, zumal im Zusammenhang mit den im Text berührten Thatsachen, nicht ohne Weiteres verwerfen. Auch Oelsner (Schles. Juden im Mittelalter, S. 9) hält die Ereignisse von 1219 für wahr. Pol, Jahrbuch der Stadt Breslau (I, 51) erzählt dieselbe Thatsache für das Jahr 1226, und O. Wolff, (Schl. Prov.-Bl, Bd. 116, S. 199) will die Wahrscheinlichkeit, dass das Ereigniss in diesem Jahre stattgefunden habe, mit dem Hinweis auf

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