Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1892
- Date
- 1892-01-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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Unterschied -zwischen Räubern und Sikariern ist der, dass die Letzteren scheinbar in rechtmässigen Besitz des Feldes gekommen sind, indem der Eigenthümer es ihnen cedirt hat. So erklären richtig die Commentatoren, besonders Simson von Sens diesen Unterschied. " Trotzdem werden die Sikarier nicht als rechtmässige Besitzer angesehen, weil sie das Cedirte durch Erpressung erworben haben. Selbstverständlich ist hier von der Zeit vor der Tempelzerstörung die Rede, denn nur während des Tempelbestandes wurden Erstlinge gebracht. Daraus ergiebt sich, dass Sikarier noch vor der Tempelzerstörung durch Terrorismus die Cession von Grundstücken erpresst haben. Eine andere Stelle lautet: Wenn ein Käufer, ein > Sikarier, vom Felde Zehnten oder Hebe giebt oder es dem- Heiligthume weiht, so hat dieser Act Giltigkeit1) Diese Notizen geben ein anschaulicheres Bild von dem Treiben einer Sikarierbande als Josephus parteiische Schilderung von ihr. Die Sikarier zwangen dort die Bauern, die zwar mit der Missregierung der römischen Beamten unzufrieden waren, aber nicht den Muth hatten, sie zu beseitigen, durch Schreckmittel, sich an der vorbereiteten Empörung zu betheiligen, und die offenkundigen Römlinge, welche ihrem kühnen Unternehmen im Wege waren, ermordeten sie heimlich. Unter diesen Sikariern gab es Verworfene, welche, um sich zu bereichern, mit denselben Schreckmittein an Vermögenden Erpressungen übten und sich von ihnen Werthsachen, Häuser oder Felder ab treten liessen. Mit dieser Bande machten die gewissenlosen Landpfleger Gemeinschaft. In Folge des Schutzes von Seiten der den Kaiser vertretenden höchsten Beamten konnten solche Unthaten nicht unterdrückt werden. Ohnehin konnten die judäischen Gerichtshöfe nur selten einschreiten, da es schwerlich Zeugen für die heimlich begangenen Drohungen und nicht gerade öffentlich begangenen Erpressungen gegeben hat. Aber sie haben eine Massregel getroffen, um das Uebel zu vermindern. Sie beschränkten den Weiterverkauf solcher erpressten Güter. Das liegt in der Tradition der Mischna, dass das Synhedrion sich mit einer Seite der traurigen Folgen des r Sikarierunwesens beschäftigt hat. Es heisst, seitdem sich die Mörder mehrten, namentlich seitdem Eleasar ben Dinai und 1 sein Genosse aufgetreten sind — und dadurch öfter Ermordete ־ gefunden wurden, deren Mörder unbekannt waren — ist der Ritus *) Tosefta Theruma 1, 6: בעלי בתים כדקריקון תרומתן תרומד, ומעשרותן מעשר והקדישן הקדש Diese LA. ist gewiss richtig, da sie die von Zuckermandel edirte HandschriCt hat. בתים zu streichen, wie es Elia Wilna hat, also בעלי סיקדיקון [zu lesen,] giebt gar keinen Sinn. Es muss vielmehr ergänzt werden בעלי בתים הקוני[ מסיקריקון- Käufer, welche jeyp:esst:e Felder aus zweiter Hand haben; dagegen sind *,פיקד selbst sonst gleich גזלן.,