Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1892
- Date
- 1892-01-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Verhältnisse sich derart geändert hatten, dass das Sikarikongesetz völlig überflüssig geworden war. Welche Veranlassung mag nur R? Josua gehabt haben, eine das ganze Gesetz fast annulierende Modification herbeizuführen? Es scheint mir, dass die geschichtliche Lage sie nothwendig gemacht hat. — Lebte R’ Josua noch in den ersten Regierungsjahren Hadrians, so erlebte er noch das Blutbad, das Trajans Legat Lusius Quietus zur Unterdrückung des Aufstandes in Palästina angerichtet hatte, d. h. er erlebte noch den ״Polemos des Quietus“. Sicherlich hatte dieser erbarmungslose Legat zur Schlächterei auch Confiscation der liegenden Güter derer, welche sich an dem Aufstand betheiligt hatten, hinzugefügt. Aber diese traurige Lage dauerte nicht lange. Trajan erlebte nicht mehr das Ende der von Judäern in verschiedenen Ländern wie auf Verabredung kühn unternommenen Aufstände. Hadrian überkam die Regierung, und infolge seines unkriegerischen Sinnes und seiner Eifersüchtelei auf seines Vorgängers grosse Kriegshelden machte er mit den judäischen Aufständischen wie mit den Parthern Friede. Er machte ihnen, wie angegeben, bedeutende Concessionen und liess den grausamen Lusius Quietus umbringen. Der Polemos des Quietus wie die damit verbundenen Confiscationen hatten bei weitem nicht die Dauer wie zur Zeit des Kampfes um Jerusalem. Sobald friedliche Zustände eingetreten waren und die Leiter des Volkes (die Brüder Julianos und Pappos) sich ernstlich mit den Vorbereitungen zur Restauration Jerusalems und des Tempels beschäftigten, muss an die Gesetzeslehrer die Frage herangetreten sein, wie es mit den confiscirten Ackerfeldern zu halten sei. War ein Judäer nicht berechtigt, sie zu erwerben, so lange er nicht die Gewissheit hatte, dass der Urbesitzer darauf verzichtet hat, sie wieder an sich zu bringen? Um diese Frage gesetzlich zu regeln, hat wohl die geachtetste Autorität dieser Zeit, eben R’ Josua, zugleich wegen seiner Klugheit und Ueberlegenheit hervorragend1) die Collegialberathung und den Beschluss herbeigeführt, dass, wenn der Ureigenthümer ein ganzes Jahr sich nicht um das ihm entzogene Grundstück gekümmert hat, es Jedermann freistehe, es lean dieser Berathung theilgenoirmen hatte, was ausgedrückt hätte werden sollen אמר רב אנא הואי בהאי מנינא דבי רכיי, sondern es wird nur gelegentlich vorgebracht, dass bei Collegialberathung unter dem Vorsitz des Patriarchen R. Juda, so oft Rab zugezogen worden war, dieser als der jüngste zuerst votirt habe אנא הואי במדנא דבי רבי ומינאי דירי מכו ברישא Dieselbe Bemerkung kommt auch wörtlich vor Synhedrin 36 a. Der ganze Passus ist aus Synhedrin hinübergenommen, wo er an richtiger Stelle ist, und in Gittin eingeschmuggelt worden. ג) VergL losefta Sota xv, Babii das. Ende משמת ר׳יהושע בטלה עצה ומחשבה