Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1892
- Date
- 1892-01-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2720904-2720987--10-2724297- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
die seiner Zeitgenossen als gleichberechtigt mit hineinzuziehen. Wie sollte er nun den von ihm veranlassten Beschluss bezäglich des Sikarikon-Gesetzes in die Mischna-Sammlung mit aufgenommen haben1)? Bedenklich ist ferner, dass dieses Gesetz noch bis gegen Ende des zweiten Jahrhunderts sollte praktische Anwendbarkeit gehabt haben, in der Zeit, in welcher Confiscationen nicht mehr vorgekommen sein können. Gegen das erste Bedenken wird ge־• wohnlich nothbehilflich eingewendet, diese Relation sei später zur Mischna hinzugefügt werden. Mit dieser Erklärung mag man sich behelfen, solange es keine mehr befriedigende giebt. Hier ist sie aber unnöthig, denn der jerusalemische Text hat in der Relation die bessere LA. erhalten: Rabbi Josua habe die letztgenannte Abrogation durch einen Collegialbeschluss veranlasst2 3 4), also nicht der Patriarch R. Juda I. Diese LA. stimmt besser. Dieser R. Josua, eine der Autoritäten aus dem Jüngerkreise des Rabban Jochanan ben-Sakkai, lebte noch zur Zeit Hadrians, wenn man auch den tradirten Unterredungen zwischen ihm und diesem Kaiser als sagenhaft kein Gewicht beigelegt und den Passus in dem Schreiben des Kaisers an seinen Schwager Servianus bei Yopiscus ״ipse ille patriarcha cum Aegyptum venerit“, nicht auf R’Josua bezieht oder dieses Schreiben als apokryph erklärt. Gewiss ist es, das R’Josua die Volksmenge beschwichtigt hat, als sie einen Aufstand gegen Hadrian unternehmen wollte, weil dieser seine Concession, Jerusalem und den Tempel wiederherstellen zu lassen? zurückgenommen hatte. Die Annahme, dass er Vorsitzender des Gerichtsrathes gewesen sei-3), stammt zwar nicht aus einer streng historischen Quelle; aber sie ist situationsgemäss. Er hat seinen ehemaligen Antagonisten R’Gamaliel überlebt, und dessen Sohn, Simon benGamalielll. wurde erst nach der Hadrianischen Verfolgung in seine Würde eingesetzt. Während des Interregnums gab es keine ältere und würdigere Persönlichkeit für den zweiten Rang neben dem Patriarchen oder als Vertreter desselben als R’ Josua. Die Ueberlieferung, dass R’ Josua eine Collegialberathung veranstaltet habe, um das Sikarikon-Gesetz auf ein Minimum zu reduciren, ist jedenfalls mehr historisch begründet, als die wohl auf einer^ corrumpirten LA. beruhende, dass noch der Patriarch Juda I. dieses.Gesetz in Berathung gezogen haben sollte*), nachdem die Rab, ג) Dasselbe Bedenken entsteht auch bezüglich der Relation Oholot XVIII, 19. 2) fjer. Gittin 46 b.: 1רבי יהושע הושיב בית דין וכר 3) Baba kamma 74h 4) Man darf nicht dagegen einwenden, als wenn im Talmud angegeben wäre, dass ein Jünger dieses Juda, bei der Berathung über die Reductiön des Sikarikon-Ge« setzes mit votirt hätte (Gittin 59 a). In diesem Passus ist keineswegs gesagt, dass Rah