Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1892
- Date
- 1892-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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ihrem Grundbesitz getrieben, ihn sich angeeignet und wiederum verkauft haben sollten. Wenn vielleicht die Dynastie der Flavianischen Kaiser den Kriegszustand in Judäa permanent gelassen haben mag, so kann doch nicht der milde Nerva, der seine Milde auch den Judäern gegenüber bethätigt hat, einen solchen Raubzustand fortbestehen gelassen und gutgeheissen haben. Selbst Hadrian hat von der ersten Zeit seiner Regierung an bis zu dem gewaltigen Bar-Kochba-Kriege den Judäern aus Politik Freundlichkeit gezeigt und ihnen überraschende Concessionen gemacht. Auch nach dem Bar-Kochba-Kriege, in Folge dessen Hadrian die Judäer fast für vogelfrei erklärt hatte, kann unter seinen Nachfolgern Antoninus Pius und Mark Aurel ein solcher abnormer Zustand nicht fortgedauert haben. Der Erstere hat die Hadrianische Religionsverfolgung aufgehoben, und unter dem Letzteren haben die Judäer nur Klage geführt, dass ihnen eine übermässige Grundsteuer aufgelegt war, und um Erleichterung gebeten *), aber sie haben nicht darüber geklagt, dass sie ihrer Grundstücke beraubt worden wären. Kurz, es ist unwahrscheinlich, dass ein solches Gesetz zur Reglung gewaltsamer Eingriffe ins Eigenthumsrecht noch bis zur Lebenszeit des Patriarchen Jehuda I. über die Regierungszeit Mark Aurels hinaus nöthig gewesen wäre. Nicht weniger unbegreiflich ist der Umstand, dass bei Anwendbarkeit dieses Gesetzes ein Unterschied zwischen den Landestheilen Judäa und Galiläa gemacht wird. In der Hauptrelation ist dieses Moment zwar nur angedeutet, aber in der aus derselben Zeit stammenden Ergänzung ist dieser Unterschied mit zweifeiloser Deutlichkeit referirt. Endlich ist der Eingang dieser Relation mit einer Unbeholfenheit im Ausdruck behaftet, welche das Ganze 1)Es ist das durch Ammianus Marcellinus bekannt gewordene Dictum des Kaisers Mark Aurels: Ille enim (Marcus), quum Palaestinam transiret Aegyptum petens, petentium Judaeorum et tumultuantium saepe taedio percitus, dolenter dicitur exclamasse: o Marcomanni, o Quadi, o Sarmatae, tandem alios vobis inertiores inveni. (Ammianus Marcellinus XXII, V,5). Bekanntlich haben judenfeindliche mönchische Abschreiber das Wort petentium (das in guten Handschriften erhalten ist) in foetentium geändert, um den Juden einen üblen Geruch anzudichten, ohne zu bedenken, dass aufmerksame Leser die Zusammenstellung von tumultuantes und foetentes auffallend finden würden. Die zudringliche und tumultuarische Petition an Mark Aurel kann nur die Ueberbürdung der Grundsteuer zum Inhalt gehabt haben. Er war in Palästina, nachdem er seinen rebellischen Statthalter Avidius Cassius besiegt hatte (175—176). Fünfzehn Jahre später petitionirten die Judäer bei dem Statthalter seines Sohnes in Syrien, Pescennius Niger, um Erleichterung der Grundsteuer, worauf er ihnen eine echt römisch brutale Antwort ertheilt hat (Aelius Spartianus, script. hist. Aug., Pescennius Niger, VII): Idem (Niger) Palaestinis rogantibus, ut eorum censitio levaretur. idcirco quod esseat gravata, respondit: vos terras vestras levari censitione vultis, ego vero etiam aerem vestrum censere veilem. ' _. _ - .. ...._ l*_