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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1884-01-01 · 1884 · page 20

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1884
Date
1884-01-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720945--19-2723802
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18 wurde, die Kaiserbilder auf den Standarten der Legionen in Jerusalem einzubringen, und mit welchem Eifer selbst die Thierbilder in dem Palaste des Tetrachen Herodes Antipas in Tiherias - beim Ausbruche des Krieges zerstört worden waren, ״weil as Gesetz solches verbiete“ 1). Ich vermuthe, dass in Rücksicht darauf in Städten von gemischter Bevölkerung die sogenannten noachidischen Gesetze den Heiden zur Pflicht gemacht wurden, deren erstes und am meisten controlirbares war, keinen Götzencultus zu treiben. Es wurde nämlich angenommen, dass, wiewohl die pentateuchischen Gesetze die nicht von Abraham oder Jakob abstammenden Völkerschaften, d. h. die ganze Heidenwelt, durchaus nicht angingen, diese doch zur Befolgung gewisser Gesetze verpflichtet sei, welche für Adam und Noah und ihre Nachkommen, nach der Erzählung der Genesis, geoffenbart worden seien. Diese Gesetze, die, weil sie in der Erzählung von Noah angedeutet sind, noachidische genannt werden (מצרת בכי נח), wurden auf sieben eingeschränkt, von denen fünf ethischer Natur sind (Verpflichtung zur Rechtspflege und Enthaltung von Blutschande, von Mord, Raub und vom Genuss des Fleisches von lebenden Thieren) und zwei negativ-religiösen Charakters: sich vom Götzen cultus fern zu halten und den Gott Israels nicht zu lästern. Aus dem Umstände, dass überall in den Quellen, wo von diesen noachidischen Geboten die Rede ist, die Sieben zahl2) derselben genannt wird, lässt sich schliessen, dass sie von einer autoritativen jüdischen Behörde zur Nachachtung für die in Judäa wohnenden Heiden promulgirt worden sind. In den Städten von gemischter Bevölkerung, wo die Judäer das Uebergewicht hatten, wurde wohl darauf gesehen, dass die heidnische Bevölkerung dieselben befolge, ganz besonders, dass sie nicht Götzencultus treiben und nicht blasphemiren sollte. Bei Uebertretung derselben mögen die Heiden innerhalb des judäischeh Territoriums von den jüdischen Tribunalen —i_m- ג) Vgl. Josepkus Vita 12. 2) Xosefta Aboda Sara II. Ende. Babli Synhedrin 56 a, Midrasch zu Genesis No. 34 heisst es: 1יעל שבע מצות נצסור מי 0־ und auch sonst wird immer gesprochen von ד מצרת בגי נח♦ In Tosefta das; werden diese Gesetze explicirt, aber so auffallend ex abrupto, dass eine Lücke nicht zu verkennen ist. Gewiss fehlt der Eingang, welcher Bezug auf die in diesem Traktat behandelten halachischen Bestimmungen über Götzendienst gehabt haben muss, wie ein Heide, welcher die noachidischen Gesetze angenommen, angesehen werden soll. *

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