Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1884
- Date
- 1884-01-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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16 drei Gesetzeskundigen übernehmen, gewissermaßen ein Bekenntniss ablegen müsse1 2). Die allernächste und erste Verpflichtung war, dem Götzencultus zu entsagen. Sind Halbproselyten zu noch anderen Verpflichtungen gehalten? Zur Entscheidung dieser Frage wurde eine Art Analogie aus älterer Zeit herangezogen. Die eigenthümliche politische Lage Judäa’s während seines zweitmaligen politischen Bestandes hatte nämlich Zustände erzeugt, welche in der vorexilischen Zeit nicht vorhanden waren und daher eine eigene gesetzliche Regelung erheischten. Während der Herrschaft der Macedonier und Römer über dieses Land hatten sich Heiden in manchen Städten angesiedelt und darin neben den judäischen Urbewohnern eine feste Position behauptet. — Abgesehen von Cäsarea am Meere, das Herodes mehr für heidnische als für jüdische Bewohner erbaut hatte, und daher die Griechlinge, Syrer und Römer das Uebergewicht darin hatten, gab es andere Städte von gemischter Bevölkerung, in welchen die Judäer das Uebergewicht hatten und daher ihre Eigenart geltend machen konnten. So bewohnten Skythopolis (Betschean) Heiden und Juden gemeinschaftlich und vertrugen sich gut mit einander-), eben so in einigen der decapolitanischen Ortschaften und in einigen Meeres- Städten. Da nun in der nachexilischen Periode das öffentliche wie das Privatleben streng nach dem Gesetze geregelt wurde, so musste auch eine Norm für das Verhalten der heidnischen Mitbewohner festgestellt werden. Die eingeführte Norm zeugt,, dass die Gesetzeslehrer vom Geiste der Toleranz beseelt waren. Es wurde als gesetzlich festgestellt: in einer Stadt, in welcher Judäer und Heiden zusammenwohnen, soll man neben jüdischen Armenverwesern auch heidnische anstellen und von Heiden Gaben für die Armen annehmen, wenn sie dazu beitragen wollen, ferner heidnische Arme gleich judäischen versorgen, kranke Heiden besuchen, ihre Leichen bestatten und ihnen die Grabrede halten, ihre Trauernden trösten, ihre Nackten bekleiden — um des Friedens willen 3). Die humane Behandlung ging so weit, dass ein Gesetz ג) Folgt aus den weiter unten angeführten Belegen. 2) Vgl. Josephus, jüd. Krieg U, 18, 3—4. 3) Die Hauptquelle dafür ist Tosefta Gittin HI. (edit. Zuckermandel V. 4), aber lückenhaft *עיר שיש בה ישראל וגרם הפרכסין נרבץ מן ישראל ומן הגרם מפד דרכי שלום. מפרכסין עניי גרם מפני דרכי שלום. מסם־דין מתי גרים ומנחמרן אבלי גרים וקוברין מת־ גרם מפגי דרכי שלום.♦ Ara vollständigsten erhalten Jerus. Gittin p. 47 c, enthält die