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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1884-01-01 · 1884 · page 16

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1884
Date
1884-01-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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IRI
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14 Auch mit der ersten Klasse hat sich die tanaitische Gesetz־ gebuug dieser Zeit vielfach beschäftigt. Selbstverständlich war es den judaisirenden Halbproselyten, selbst überlassen, wie viel sie vom Judenthume oder von seinen Gesetzen und Riten beobachten wollten, der Eine mehr, der Andere weniger, der Eine dieses, der Andere jenes, je nachdem es seiner Gemüthsart zusagte. Allein für die geborenen Juden war ihr Verhalten zu den Riten nicht ganz gleichgiltig. Wenn sie auch durchweg das Fundamental-Dogma des Judenthums, den Monotheismus, angenommen und als Consequenz das Götzenthum verworfen hatten, so konnte jüdischerseits doch noch die Frage entstehen, ob sie nicht trotzdem als Heiden zu betrachten seien. Oder anders formulirt, welche anderweitige Pflichten müssen solche ausser der Negation des Götzen Wesens beobachten, um nicht als volle Heiden zu gelten, z. B. dass ihr Wein nicht als Heidenwein angesehen werde, welchen Juden nicht kosten dürften, oder dass man von ihnen nicht Zins nehmen und ihnen nicht Zins geben dürfte. Mit dieser Frage haben die Gesetzeslehrer sich ernstlich beschäftigt. Da nun seit Esra und der ecclesia magna der Pentateuch als Quelle und Norm für die weitere Ausbildung der Gesetze angesehen wurde, so wurde dieses Grundbuch für diese praktische Frage, wie für die Casuistik überhaupt durchforscht, ob es nicht irgend eine Norm auch dafür darbietet. Nun werden im legislativen Theil des Pentateuchs zweierlei Klassen von Heiden, welche ein näheres Verhältnis zur israelitischen Gemeinschaft haben, unterschieden, einerseits Fremdlinge, welche aus dem Auslande eingewandert, sich eng dem Staatshaben (Alterth. XIV, 7, 2): icavxcuy ׳aüv . . . ,louoauov xat csßopivüiv xov (־־)s&v stg aoxo GvpupspovTOJv. An einer anderen Stelle (jüd. Krieg II, 20 2) berichtet er, dass zur Zeit des Aufstandes gegen die Römer die meisten heidnischen Frauen in Damaskus dem jüdischen Cultus anhingen, urcr^jjiivai 5louoaMqj frpY]Gy.£ta. Da diese Damascenerinnen doch in Gemeinschaft mit ihren heidnischen Männern blieben, so waren sie gewiss nicht volle Proselytinnen, sondern waren, was Josephus von der Kaiserin Poppäa aussagt: (Alterth. XX. 8, 11) fteoceß-yj'; ־Y]v. Endlich erzählt er, dass er zur selben Zeit die den Juden feindlichen Heiden in Syrien mit Argwohn die Judaisirenden in demselben Wohnort betrachtet haben (jüd. Krieg II, 18, 2): zobg ,iooSatCovTag ziyov ev b7zo׳liq. Wenn die Angaben der Apostelgeschichte historisch zuverlässig wären, müsste es in Athen zu Paulus״ Zeit solche Halbproselyten gegeben haben. (XVI, 16, lj): 5■Ev ok ,AO-fjvatc . . . 0׳.s\€r[£T0 ouv sv ׳rjj oovaYarfg xolc ’loröatotc v.ai zolz csßopsvoic; (zu ergänzen: tgv @sov).

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