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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1884-01-01 · 1884 · page 13

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1884
Date
1884-01-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720945--12-2723795
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11 Es ist zwar bei dieser Benediction nicht angegeben, wie bei der Formel gegen die Minäer, dass sie von R. Gamaüel eingefahrt worden sei. Allein da tradirt wird, dass dieser Patriarch überhaupt die achtzehn Benedictionen für das tägliche Gebet angeordnet habe1), so ist es nicht zweifelhaft, dass das Gebet für das Glück der gesetzesfrommen Proselyten ebenfalls von ihm und seinem Collegium ausgegangen ist. Die Wahrnehmung von zahlreichen neuen Anhängern des Judenthums aus der Heidenwelt hat darauf geführt. Diese Erscheinung hat noch eine andere Synhedrial-Verordnung veranlasst. Während des Tempelbestandes wurde ein Proselyte verpflichtet, ein Yogelopfer darzubringen. Nach der Tempelzerstörung, wodurch das Opfern unmöglich geworden war, hat die höchste Autorität jener Zeit, Rabban Jochanan b. Sakkai, die Verordnung getroffen, dass jeder zutretende Proselyte mindestens eine kleine Münze für den Ankauf von Tauben bei Seite legen müsse 2), welche ihn an die Pflicht erinnern soll, bei אמרו אלו לעצמן ואלו לעצמן יצאו. Auch jerus. Berachot 8a, Taanit 85c והתני כולל של מינים ושל פושעים במבניע זדים ושל זקנים ושל גרים במבטח לצדיקים♦ Kurz in Babii Megilla 17b וכולל גירי הצדק עם הצדילוים♦ Der Ausdruck בולל bedeutet offenbar eine ursprünglich längere und selbständige Gebetformel kürzen und sie mit einer anderen subsumiren. Ersichtlich ist noch diese Bedeutung bei Erwähnung der Formel gegen die Minäer. Diese von R. Gamaliel ein geführte war ursprünglich selbständig; später ist sie gekürzt und mit einer andern gegen die Sünder verbunden worden. Das liegt in der Be- Zeichnung בולל של מינים בשל פושעים• Eben so war ursprünglich eine besondere Benedictionsformel für das Erscheinen des Davidischen Messias und eine andere für die Erbauung Jerusalems eingeführt, und beide wurden später in eine verschmolzen. Dasselbe muss der Fall mit der Benediction für die Proselyten gewesen sein. Ursprünglich selbständig und länger, ist sie später mit der für die Synhedrialmitglieder (זקנים) und der für die Frommen (צדיקים) verschmolzen worden. Dafür zeugt ja auch die Angabe in Tosefta: es sei gestattet, alle diese gekürzten Benedictionen in einer längeren Formel zu gebrauchen, d. h. so wie es ursprünglich war. t) Babii Berachot 28 b. Megilla 17 b. 2) Der Autor dieser Verordnung war R. Jochanan b. Sakkai, wenn auch scheinbar die zwei Stellen, wo sie referirt wird, das Gegentheil ergeben. Diese Stellen kommen vor Keritot 8a: תנו רבנן נר שנתגייר בזמן הזה צריך שיפריש רובע לקינו אמר רי שמעון בבר נמנה עליו ר* יוחנן בן זכאי ובטלה מפני התקלה♦ Rosch-ha-Schana 31b: Dasselbe mit dem Schluss: אמר די שמעון בן אלעזר כבר נמנה עליה ר, יוחנן בן זכאי ובטלה מפני התקלה. Nach dieser Angabe würde es scheinen, als wenn eine annonyme Behörde nach der Tempelzerstörung diese Verordnung eingeführt und R. Jochanan sie später aufgehoben hätte. Allein dieses Sachverhältniss ist historisch unmöglich. Nach der Tempelzerstörung war die massgebende Autorität einzig und allein R. Jochanan. Folg-

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