Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1884-01-01 · 1884 · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1884
Date
1884-01-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2720904-2720945--09-2723792
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

8 Diese Rücksichtslosigkeit wollte Nerva offenbar aufgehoben wissen; die Anklage, dass ein Individuum seine jüdische Confession verleugnet und den Fiscus um das Doppeldrachma betrogen hätte, sollte ferner nicht angenommen werden. Bedenkt man, dass die Prägung von Münzen, welche sich auf einen legislativen Act beziehen, dazu diente, diesen Act zur allgemeinen Kenntniss zu bringen, gewissermaassen eine Cabinetsordre zur Nachachtung zu veröffentlichen, so muss Nerva mit den, seine Milde gegen die Bekenner des Judenthums bekundenden Münzen, die er zwTei Jahre hintereinander hatte prägen lassen, ein besonderes Interesse an denselben haben bekunden wollen. Waren auch Römer, wenn sie sich zum Judenthum bekannt und die Beschneidung angenommen hatten, zur Leistung des fiscus Judaicus gezwungen? Es bleibt zweifelhaft, weil der Ausdruck des Historiker Sueton bezüglich dieses Umstandes nicht deutlich ist. Nehmen wir an, dass römisch-jüdische Proselyten ebenfalls dieser Judensteuer unterworfen waren, so wäre dieses milde Gesetz Nerva’s, dass eine Anklage wegen Defraudation derselben nicht erhoben werden sollte, direct zu Gunsten von Römern erlassen worden, und zwar selbstverständlich zu Gunsten von Römern aus den höheren Ständen. Damit wäre direct erwiesen, dass die römische Nobilität jüdische Proselyten geliefert hat. Aber selbst in dem Falle, dass diese Steuer lediglich geborenen Juden aufgelegt war, beweist Nerva’s Milderung der von seinem Vorgänger geübten Härte zur Eintreibung derselben mindestens, dass vornehme Römer sich bei dem Kaiser ini Interesse der Juden verwendet haben müssen, die Härte abzustellen. So oder so beweisen Nerva’s Gesetze gegen Anklagen wegen jüdischer Lebensweise und wegen Umgehung des fiscus Judaicus, dass das ,warme Interesse für das Judenthum bis in die römisch-aristokratischen Kreise gedrungen sein muss. Die eine These wäre also factisch erwiesen, dass trotz der Ohnmacht seiner Bekenner nach dem Verlust Staatlieber Selbständigkeit das Judenthum eine Anziehung auf viele Heiden und besonders auf Römer ausgeübt und dass sich mithin die Verkündigung des nachexilischen!Propheten Zacharia theilweise wenigstens erfüllt hat: ״Es werden zehn von allen Zungen der Völker den Zipfel eines judäischen Mannes anfassen, sprechend: Wir wollen mit Euch gehen, denn wir haben vernommen, dass Gott mit Euch ist.“

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.