Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1884
- Date
- 1884-01-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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6 lassen und dabei auch viele Andere theils an Gut und theils am Leben bestraft, weil sie ״auf den Abweg der jüdischen Sitten gerathen waren“, wie sich dieser Autor ausdrückt 1). Sehen wir vor der Hand von Domitians Vetter Clemens ab, so folgt doch aas diesem Berichte ohne Weiteres, dass die ״vielen“ wegen ihrer Zugethanheit zum Judenthume mit Güterconfiscation oder mit dem Tode Bestraften in Rom eine gesellschaftliche und wohl auch eine politische Stellung eingenommen haben müssen. Denn um das religiöse Verhalten von Sclaven oder plebejischem Gesindel hätte sich dieser Kaiser schwerlich gekümmert. Auch gab es bei solchen nichts zu confisciren. Bedürfte es noch der Bestätigung, dass die ״Vielen“ in Rom, welche* dem Judenthume anhingen und deswegen von Domitian verurtheilt worden waren, unter den Patriciern zu suchen sind, so würden es zwei Decrete seines Nachfolgers Nerva ergeben. Einer der ersten Acte dieses edlen, nur zu kurze Zeit, regierenden Kaisers betraf nämlich die judaisirenden Römer (um ihr Verhalten kurz zu bezeichnen). Er erliess ein Decret, welches das Verbot enthielt, eine Anklage wegen judäischer Lebensweise zu erheben2). Nun kann man nicht einen Augenblick verkennen, dass dieses unmittelbar nach Nerva’s Regierungsantritt erlassene Decret in engem Zusammenhänge mit demVerfahren seines kurz vorher ermordeten Vorgängers steht und einen Gegensatz gegen dessen Strenge bezüglich der Judaisirenden bilden sollte. Es sollte der, von Domitian kurz vor seinem Ende geübten, Grausamkeit gegen dieselben Einhalt thun, die Richter sollten nicht ferner Personen wegen abweichender, judäischer Religionsübung vor ihr Forum zur Verurtheilung ziehen. Nun wird wohl dieses milde Nervanische Decret nicht gerade zu Gunsten von Judaisirenden aus den niederen Volksklassen erlassen worden sein. Denn zur Verschonung Solcher von der Strenge ג) Dio Cassius 67 14. y.«v 6/> (10׳t(0 ete: vjj.ouc, te 7zo)Xobq xa: töv <1>Xdß:ov KX7)p.EVTa oTtaTEüovia, v.a:־Ep dvE^iov ovia, y.al yova:xa y.a: aür/jv zolozoö <I>Xaßtav AopuxtXXav zyovzoL y.axsa׳£a|£v 6 Aopiixiavoc* sTrvjvsyJHj ös aji׳po:v syx).Yjp.a «d-EOXYjxog, 6יש y.a: dXXo: zz ׳cd tojv ,loooauuv rfi'q Ecoy.sXXovtEg 710XX01 y.axE0:y.aafrypav, y.a: 01 piv dä^avov, 01 OE Ttt>V yoöv 0030׳)V EGTEpY}07jaaV. 2) Das. 68. y.a: zolz piv zoioozo'.z (§06X0:5) 060’ dXXo x: Eyy.X7]pa E7tt׳fEpE:v etzi zobz 0£0־״Ta־׳ z'prp/.z, zolz §2 07} dXX006 £.׳t’ dasßslac, 00t’ ’Ioü6a':y.oö ßwo 7.axa:x:äa1)a1 x:vag auVc/ojprpEv.