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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1883-01-01 · 1883 · page 62

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1883
Date
1883-01-01
Page
– (sequence 62)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720947--61-2723762
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58 vorgetragen (מעין גורם). Es müsste dieses demnach nur auf die Fälle beschränkt werden, wo wirklich ein ehelicher Umgang stattgefunden hat. Allein die Halacha geht weiter; es wird im Namen des R. Aschi ein mystischer Grund aufgestellt, es sei Besorgniss vorhanden, dass die Frau kein Glück zu Männern habe (מזל גורם) (dass ihr die Männer sterben, damit sie unversorgt bleibe — Raschi). Somit hat also das Verbot auch dann Geltung, wenn ein ehelicher Umgang gar nicht gepflogen worden, wenn ihr beispielsweise zwei Männer nur (ע״י קדושץ) angetraut worden כגון שאירסה, oder wenn der Tod des einen sicher einen ganz anderen Grund hatte, er ist beispielsweise durch den Sturz von einem Baume erfolgt (כגון תפל מדקלא ומיית). Dieser Entscheidung des R. Aschi folgt auch die Praxis. Es ist leicht einzusehen, dass diese Bestimmung im Leben zu manchen Härten und Inconvenienzen führen musste. Die Decisoren halfen sich dadurch, dass sie den Grundsatz aufstellten, eine solche Frau dürfe zwar von vornherein (לכתחלה) nicht heirathen, habe sie es aber gethan, so brauche die Ehe nicht getrennt zu werden (Maimuni Hilchot Issure Bia 2 1, 31 ואם נשאת לא תצא). Hierzu bemerkt R. Salomon ben Aderet (citirt von Kesef Mischna z. St.): ״Ich habe mich in allen einschlägigen Stellen umgesehen, aber keinen Ort gefunden, auf den er (Maimuni) sich stützen könne, ich denke aber, er verliess sich darauf, dass in der Barai'ta nur Verbote des Heirathens, nicht aber von einer etwaigen Trennung der Ehe die Rede ist; vielleicht verlässt er sich auch darauf, dass im Talmud ein ähnlicher Fall bei Abaji vorkommt, der zwar ursprünglieh einen anderen Grund hatte1), allein selbst später, als er das Nichtstichhaltige seines Grundes erfuhr, sich doch von seiner Frau nicht trennte.“ Allerdings hat רשב״א Recht, dass Maimuni sich auf dergleichen Stellen verliess, allein sehen wir nur die Sache genauer an: Die Decisoren stellen die Bestimmung auf, dass selbst, wenn sie sich nur hat antrauen lassen, die Ehe nicht mehr getrennt wird (ואפילו נתקדשה יכניס Maimuni ibid.); ר״יבש giebt die Erklärung ab, dass, selbst wenn der rabbinische Gerichtshof den Mann verwarnt, er aber sich widersetzt hat, ein Zwang zur Trennung nicht eintritt. Alles das würde sie nicht bestimmt haben, hätten sie ein religiöses Verbot vor sich, oder hätten sie auch nur die ג) Er glaubte nämlich, dass bei Ehe נשואין die Schädlichkeit erst noch ein drittes Mal durch die Erfahrung angezeigt werden müsse (תלתא זמני הוי חזקה). *

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