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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 71

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 71)
Language
German
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IRI
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67 aus Nehemia 4, 15. 16 ersichtlich1), dass die Zeit vom Morgengrauen, bis zum Sternenaufgang Tag genannt werde. Noch ein anderes Merkmal für den Anfang des Zwielichts giebt R. Juda im Namen Samuels mit folgenden Worten an2): Ist ein Stern am Firmament sichtbar, so ist noch Tag, beim Erscheinen von zwei Sternen beginnt das Zwielicht, beim Sichtbarwerden von drei Sternen ist es Nacht. R. Jose fügt hinzu, es seien hier nicht grosse Sterne, die man schon am Tage sehe, und nicht kleine, die nur in der Nacht sichtbar seien, sondern mittlere Sterne gemeint3). Die Widersprüche, welche in den bereits angeführten Stellen hervortreten, und die sich noch durch mehrere andere vermehren lassen, suchen die Commentatoren und Decisoren dadurch auszugleichen, dass sie theilweise andere Erklärungen der angeführten Stellen geben. Diese Erklärungen hat Abraham Pimentei4) zusammengestellt, Beweise und Gegenbeweise geprüft und von den sich ergebenden vier verschiedenen Ansichten die folgende des R. Jacob Tarn als die annehmbarste hingestellt. Danach sind die Tagesgrenzen einerseits das Morgengrauen und andererseits der Sternenaufgang d. h. der Moment der Sichtbarkeit von drei mittleren Sternen. Die Nachtgrenzen sind Sternenaufgang und Morgengrauen. Da aber ein Zweifel darüber besteht, ob die 3 sichtbaren Sterne wirklich solche seien, welche nach dem Gesetz als mittlere anzusehen sind, so ist die Erschwerung getroffen, dass als die Tagesgrenzen einerseits das Morgengrauen und andererseits das Zwielicht zu gelten haben. Das Letztere beginnt mit demjenigen Zeitpunkte, in welchem 2 mittlere Sterne sichtbar sind. Es tritt 34/ג Mil 582/ג Minute nach Sonnenuntergang oder was dasselbe ist 3/4 Mil — 13V2 Minute vor Eintritt der Nacht ein. Von diesen 13I/2 Minuten Zwielicht bleibt es also zweifelhaft, ob sie als nur zum vorhergehenden Tage oder als nur zu der sich anschliessenden Nacht (d. h. also zum folgenden Tage), oder ob sie als theils zu jenem und theils zu diesem gehörig anzusehen sind5). Für den Eintritt des Zwielichts giebt es daher zwei Merkmale: 1) den Zeitpunkt nach Ablauf von 582/ג Minuten nach Sonnenuntergang 2) den Moment, in welchem 2 Sterne mittlerer Grösse sichtbar werden. Dass diese Zeitangaben aber je nach der Tages- und Nachtlänge und der geographischen Breite des Ortes veränderlich sind, darüber findet sich im Talmud keine directe Notiz. Es lässt sich nur aus den über dieses Thema vorhandenen Stellen entnehmen, dass das Bewusstsein von dieser Veränderlichkeit vorhanden war. Es wird daher, wenn für einen bestimmten Ort die Tageslänge berechnet ist, der zurückgelegte Weg von Sonnenuntergang bis Sternenaufgang stets als der 10. Theil dieser Tageslänge zu fassen sein. Dieser 10. Theil wird bei einem mehr als zwölfstündigen Tage natürlich mehr als 4 Mil oder I Std. 12 Minuten, bei einem kürzeren Tage jedoch weniger als diese Zahlen betragen. Ebenso muss die Zeit des Zwielichts im ersteren Falle mehr, im letzeren weniger als 3/4 Mil oder 131/2 Minuten betragen. Um nun hiernach die Zeit des Eintritts und die Dauer des Zwielichts zu bestimmen, hat man den 10. Theil einer Tageslänge im Verhältnis von 5 82/ג zu 131/2 117/2 zu 27/2 13 zu 3 zu theilen. Die 13 Theile geben die Zeit von Sonnen- Untergang bis zum Anfang des Zwielichts und die 3 Theile die Dauer des Zwielichts 1) Berachot 2 b und Megilla 20 b angeführt. ä) Sabbat 35 b. 3) Abraham Pimentei in seinem Werke Minchat Kohen S. 37 c. bemerkt, dass unter grossen Sternen, die schon am Tage sichtbar sind, die Planeten wie z. B. Merkur, Venus, Jupiter u, a. verstanden werden. Daraus würde folgen, dass man unter mittleren Sternen Fixsterne erster Grösse zu verstehen habe. 4) 1. c. 5) Diese Dauer des Zwielichts ist auch in den Ritualcodex Schulchan Aruch Orach Chajim §. 261 1 und 2 aufgenommen. 5*

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