Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1882
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 70)
- Language
- German
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66 der Morgendämmerung und das Ende der Abenddämmerung bängt von der Declination der Sonne und der Polböhe odergeographischen Breite des Ortes ab. Die Beobachtung mancher Ceremonialgesetze ist an die Tages- resp. Nachtzeit gebunden. Bezüglich der Zeit vom Morgengrauen (עלות השחר) bis zum Sonnen״ aufgange (הנץ החמה) herrschen im Talmud verschiedene Meinungen darüber, ob sie als zum Tage oder zur Nacht gehörig anzusehen sei. Aus der einen der beiden Lesearten eines Ausspruches des R. Simon ben Jochail) geht hervor, dass dieselbe als zur Nacht gehörig betrachtet werde. Nach der anderen Leseart jedoch würde sie als zum Tage gehörig anzusehen sein. Ebenso gehen bezüglich der Zeit vom Sonnenuntergänge (שלןיעת החמה) bis zum Aufgang dreier Sterne (צאת הכוכבים) die Meinungen darüber auseinander, ob dieser Zeitraum ganz als Zwielicht (בי[ השמשות)» oder ob ein Theil desselben als Tag und der andere Theil als Zwielicht, oder ob die ganze Zeit als zum Tage gehörig anzusehen sei. Bezüglich des Zwielichts selber wird im Talmud2) mitgetheilt, dass es zweifelhaft sei, ob der so benannte Zeitabschnitt theils als zum verflossenen Tage, theils als zu der sich anschliessenden Nacht (also zum folgenden Tage) gehörig, oder ob derselbe ganz als zum vorhergehenden Tage, oder ob er endlich ganz als zur Nacht (also zum folgenden Tage) gehörig anzusehen sei. Rabba theilt folgenden Ausspruch des R. Juda über den Eintritt und die Dauer des Zwielichts mit3). Das Zwielicht beginnt mit Sonnenuntergang und dauert so lange, als die Ostseite geröthet bleibt und der untere, nicht aber der obere Theil derselben dunkel wird. "Wenn dann auch der obere Theil dunkel und dem unteren gleich wird, so ist die Nacht eingetreten. R. Joseph erläutert den Sinn dieser Aeusserung dahin, dass die Zeit von Sonnenuntergang an so lange, als die Ostseite geröthet bleibt, als Tag gelte. Erst wenn der untere, nicht aber der obere Theil derselben dunkel werde, beginne das Zwielicht und dauere bis zu dem Zeitpunkte, da auch der obere Theil dunkel und dem unteren Theil gleich geworden sei. Noch eine Angabe über die Dauer des Zwielichts finden wir an derselben Stelle. Rabba theilt mit, dass im Sinne des R. Juda das Zwielicht so lange dauert, wie man einen Weg von 3/4 Mil (=131/2 Minuten) zurücklegen kann4). R. Joseph bestimmt im Sinne des R. Juda diese Dauer auf 2/3 Mil (=12 Minuten). Nach Ansicht des R. Nehemia wäre die Dauer des Zwielichts 1/2 Mil (= 9 Minuten). R. Jose endlich meint, das Zwielicht sei nur ein Augenblick vor Aufgang der Sterne. Im Widerspruche mit den im Sinne des R. Juda mitgetheilten Angaben über die Zeitdauer des Zwielichts steht ein directer Ausspruch des R. Juda selbst5). Er besagt, dass die Dauer sowohl vom Morgengrauen bis Sonnenaufgang als auch von Sonnenuntergang bis zum Sternenaufgang (d. h. bis zum Eintritt der Nacht) den iö. Theil eines zwölfstündigen Weges von 40 Mil betrage, d. h. 4 Mil oder 1 Stunde und 12 Minuten. Das würde gegen die obige Angabe von 3/4 Mil 131/2 Minuten eine Differenz von 31/4 Mil 581/2 Minuten ergeben. (Ulla und R. Jochanan geben für denselben Zeitraum 5 Mil 11/2 Stunde an). Aus einer anderen Talmudstelle6) geht hervor, dass die ganze Zeit bis zum Sternenaufgang als zum Tage gehörig anzusehen sei. Auch ist l) Berachot 8 b. 2) Sabbat 34 b. 3) Sabbat 34 b. 4) Die Reduction des Wegemasses Mil auf ein Zeitmass ergiebt sich aus Talmud Pessachim 93 b., woselbst mitgetheilt wird, dass man eine Strecke von 40 Mü in 12 Stunden, also 1 Mil in 18 Minuten zurücklegen könne. 5) Pessachim 94 a. 6) Pessachim 2 a.