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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 68

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 68)
Language
German
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64 es kommt ein Tag in 3 Jaliren und ein Tag in 30 Jahren hinzu; weshalb wechselt der Ausdruck und ist im ersten Theile von dem Tage die Rede, der von den Stunden herkommt, und im letzten Theile von dem Tage, der in 30 Jahren zukommt1). Allein Rabina vermeidet absichtlich den Ausdruck ״Theile“, weil, wenn er ihn erwähnt hätte, die Frage entweder nicht genau gewesen wäre, da in 2160 Jahren sich wieder ein Tag ansammelt, oder man hätte annehmen können, dass der Monat seiner Meinung nach nur 29 Tage 12 Stunden 792 Theile habe. Beides sollte vermieden werden. Man darf demnach aus dem Wortlaute nicht schliessen, dass, weil Rabina nur 354 Tage 8 Stunden 864 Theile (statt 876 Theile) seiner Rechnung zu Grunde legt, ihm eine Monatslänge von nur 29 Tage 12 Stunden 792 Theilen bekannt war. Er wollte vielmehr nur einen leicht übersiehtliehen Einwand gegen den Ausspruch der Acherim haben und schloss: R. Gamaliel giebt die Monatslänge auf 2g1/2 Tag 2/3 Stunden und 73 Theile an. Dies ergiebt eine Jahreslänge von 12 mal 291/2 Tag gleich 354 Tage plus 12 mal 2/3 Stunden gleich einem Tage. Ein Jeder übersieht leicht, dass 12 mal 2/3 Stunden einen Tag in 3 Jahren geben, weshalb er die ausdrückliche Erwähnung des Zeitraumes von 3 Jahren für überflüssig hielt. Da er ferner, um den Einwurf auf den ersten Blick einleuchtend zu machen, 12 Theile nicht zu benutzen brauchte, so sagte er nicht, dass die Theile sich zu einem Tage sammeln, sondern einfach: in 30 Jahren wird ein Tag. hinzutreten, womit der Einwurf gegen den Ausspruch der Acherim hinlänglich begründet ist. Excurs V. Zu S. 52 u. 54. Ueber Mischna Erachin II. 2. Geht man näher auf den Inhalt der Mischna Erachin II. 2 ein, so ergiebt sich, dass zwar eine Berechnung über den Eintritt der Sichtbarkeit der Mondsichel stattgefunden, die Monatslänge selber aber noch eine sehr schwankende war. Der ganze zweite Abschnitt der Mischna Erachin (mit Ausnahme von Erachni II. 2) giebt Maxima und Minima für die verschiedensten religiösen Institutionen an und bewegt sich in der Form: Diese Sache darf nicht weniger als . . . und nicht mehr als . . . haben. Nur Mischna Erachin II. 2 ändert den Ausdruck und wählt die Form: Es sind nicht weniger als 4 vollzählige Monate in einem Jahre, und man fand nicht mehr als 8 nöthig. Die Deutung dieses Ausdrucks wird in der Gemara2) erörtert, wobei zwei Erklärungen gegeben werden. R. Huna erklärt ihn in dem Sinne aller übrigen Maxima und Minima dieses Abschnitts. Er fasst also den veränderten Ausdruck als zufällig auf, nämlich: Es sind nicht weniger als 4 vollzählige Monate in einem Jahre, und die Weisen haben eingesehen, dass nicht mehr als 8 vollzählige Monate in einem Jahre sein dürfen. Demnach können 4 Monate je 30 und 8 Monate je 29, das Jahr also 352 Tage haben, oder 5 Monate je 30 und 7 Monate je 29, das Jahr also 353 Tage u. s. w., endlich 8 Monate je 30 und 4 Monate je 29 das Jahr also 356 Tage haben. Es schwanken daher die Jahre zwischen 352 und 356 Tagen. Nach Ullars Meinung liegt im zweiten Theile des Satzes der Grund Air den ersten Theil desselben, nämlich: Es sind nicht weniger als 4 vollzählige Monate in einem Jahre, weil nicht mehr als 8 mangelhafte Monate in einem Jahre sein dürfen. Dieser Erklärung kann R. Huna beistimmen, während für Ulla die von R. Huna angegebene Grenze von 4 mangelhaften und 8 vollzähligen Monaten in einem Jahre ausgeschlossen ist. Dadurch rücken die Jahresgrenzen für Ulla näher zusammen, r) Die Tosafot in Succa 54 b. haben die combinirte Leseart: es kömmt ja ein Tag von den Stunden in 3 Jahren und ein Tag von den Theilen in 30 Jahren hinzu. 2) Erachin 8 b., 9 a.

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