Mannheim
Compact Memory

Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 67

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 67)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2720904-2720949--66-2723683
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

63 möglich sei, fasst R. Mescharschia den Satz der Acherim in einem anderen Sinne auf, der dem Wortlaute dieses Satzes allerdings nicht ganz entspricht. Denn gemeiniglich nimmt man als die Meinung der Acherim an, dass das Jahr bei 6 vollzähligen und 6 mangelhaften Monaten eine Länge von 354 Tagen habe, folglich eine Differenz von 4 Tagen zwischen 2 aufeinanderfolgenden Wochen- oder Neujahrsfesten eintreten müsse, welche Differenz in Schaltjahren, die um 29 Tage länger sind, also eine Dauer von 383 Tagen haben, auf 5 Tage anwachsen müsse. R. Mescharschia fasst nun den ersten Theil des Satzes wie eben angegeben auf, nämlich: das Jahr hat bei 6 vollzähligen und 6 mangelhaften Monaten allerdings 354 Tage; das bewirkt demgemäss eine Differenz von 4 Tagen zwischen 2 aufeinanderfolgenden Wochen- und Neujahrsfesten und das Neujahr des Jahres (A+1 ) trifft nach Fall I mit dem Wochentage des 3. Pessachtages überein. Damit aber für das Neujahr des Jahres (A-f-1), wie die Tosefta angiebt, auch die Möglichkeit gegeben bleibe, mit dem Wochentage des 2. Pessachtages übereinzustimmen, lässt er im Schaltjahre den Monat Adar eine Länge von 30 Tagen zu Theil werden. Dadurch würde jedoch das Jahr 384 Tage haben und eine sechstägige Differenz zwischen zwei aufeinanderfolgenden Neujahrsfesten eintreten. In dem oben angenommenen Beispiel, welches den 2. Pessachtag am Montag setzt, würde dadurch dieser Festtag auf Mittwoch, der 3. Pessachtag und der Neujahrstag auf Donnerstag verschoben werden. Um dann die um einen Tag zu grosse Differenz von 6 Tagen auf 5 Tage zu verkürzen, nimmt er für das zweite Halbjahr 4 statt 3 mangelhafte Monate an, wodurch natürlich die Differenz zwischen 2 aufeinanderfolgenden Neujahrsfesten nur 5 Tage beträgt, wahrend doch zugleich der mangelhafte Monat im zweiten Halbjahr nur den Neujahrstag des Jahres (A41) um einen Tag rückwärts auf den nämlichen Wochentag mit dem 2. Pessachtage schiebt. Es muss demnach der Neujahrstag auf Mittwoch, übereinstimmend mit dem Wochentage des 2. Pessachtages, eintreffen. Freilich bleibt noch immer die Schwierigkeit, dass in einem solchen Falle immerhin zwischen 2 aufeinander folgenden Wochenfesten 6 Tage liegen1). R. Mescharschia legt darum den Satz der Acherim dahin aus, dass der zweite Theil desselben, wonach beim Schaltjahr eine fünftägige Differenz eintrete, sich nur auf 2 aufeinanderfolgende Neujahrsfeste, aber nicht auf 2 aufeinanderfolgende Wochenfeste beziehe. Excurs IV. Zvl S. 47, 48 u. 61. Ueber Gemara Erachin g b. Gegen die S. 47,48 und 61 mitgetheilte Meinung der Acherim, dass das Jahr abwechselnd 6 vollzählige und 6 mangelhafte Monate habe und dadurch die Differenz der Wochentage zwischen zwei aufeinanderfolgenden gewöhnlichen Jahren 4 Tage, die zwischen einem gewöhnlichen und einem Schaltjahre (durch den Zusatz von einem Monat zu 29 Tagen gleich 4 Wochen und 1 Tage) 5 Tage betrage, wird von Rabina2) geltend gemacht: ״Es kommt doch 1 Tag in 3 Jahren und I Tag in 30 Jahren hinzu.“ [D. h. da der Monat 29 Tage 12 Stunden, 793 Theile hat, so ist das Jahr 354 Tage 8 Stunden 876 Theile lang. In 3 Jahren summiren sich die 8 Stunden zu einem Tage, und 864 Theile geben in 30 Jahren auch einen Tag. Die noch fehlenden 12 Theile würden erst in 2160 Jahren zu einem Tage anwachsen.] Hierauf wird erwidert: allerdings ist der Einwand richtig, aber da dies nicht jährlich vorkommt, haben die Acherim davon abgesehen. Am Wortlaut der Frage des Rabina wäre folgendes auffallend: Er lautet: ״Kommt nicht ein Tag von den Stunden und ein Tag in 30 Jahren hinzu?“ Es hätte doch heissen müssen, entweder: es kommt ein Tag von den Stunden und ein Tag von den Theilen hinzu, oder: 1) Was auch Schwarz 1. c. S. 18 Anmerkung 2 bemerkt. 2) Erachin 9 b.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.