Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1882
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 66)
- Language
- German
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62 im Jahre A., d. h. wenn das Jahr A. 6 vollzählige und 6 mangelhafte Monate oder 354 Tage hat, verstreichen vom Neujahrstage des Jahres A. bis zum 2. Tage des Pessachfestes desselben Jahres 192 Tage, und vom 2. Tage des Pessaclifestes desselben Jahres bis zum Neujahrstage des Jahres (A4*1) 162 Tage =23 Wochen und I Tag. Daher: I) Wenn in einem solchen Jahre A. beispielshalber Montag der 2. Tag des Pessaclifestes ist, dann sind 23 Wochen und 1 Tag am Vorabend des Dienstag abgelaufen, und Dienstag ist Neujahr des Jahres (A-f-1), also derselbe Wochentag, auf den der 3. Tag des Pessach־ festes des Jahres A. gefallen war. II) Hat das Jahr A. 7 mangelhafte Monate und a) die grössere Anzahl derselben fallt in das erste Halbjahr (Tischri bis Adar), so fallt der 2. Pessachtag des Jahres A. auf einen Tag früher, also auf einen Sonntag, der 3. Pessachtag desselben Jahres auf einen Montag und der Neujahrstag des Jahres (A41 ־) ebenfalls auf einen Montag. Es stimmt demnach wiederum der Neujahrstag des Jahres (A-f-1) mit dem Wochentage des 3. Pessachtages des Jahres A. überein. Wenn hingegen b) die grössere Anzahl der mangelhaften Monate in das zweite Halbjahr (Nissan bis Elul) fällt, so bleibt der 2. Pessachtag ein Montag und der 3. ein Dienstag, und nur der Neujahrstag wird um einen Tag, also auf einen Montag, zurückverschoben. Es stimmt daher der Neujahrstag des Jahres (A+1) mit dem Wochentage des 2. Pessachtages überein. III) Hat das Jahr A. 8 mangelhafte Monate, und zwar z. B. im ersten Halbjahr den Monat Kislew, im zweiten Halbjahr den Monat Sivan mangelhaft, so würde durch Verkürzung des Kislew der 2. und 3. Pessachtag des Jahres A. und der Neujahrstag des Jahres (A-f-1) um einen Tag, also der 2. Pessachtag auf Sonntag, der 3. auf Montag und der Neujahrstag ebenfalls auf Montag zurückverlegt. Durch Verkürzung des Sivan hingegen wird nur der Neujahrstag beeinflusst und abermals um einen Tag auf Sonntag zurückgeschoben, so dass er mit dem Wochentage des 2. Pessachtages übereinstimmt. IV) Hat das Jahr A. 7 voflzählige Monate, wobei a) die Mehrzahl derselben im ersten Halbjahre (Tischri bis Adar) liegt, so wird der 2. Pessachtag des Jahres A. auf Dienstag, der 3. Pessachtag auf Mittwoch und der Neujahrstag des Jahres (A41 ־) ebenfalls auf Mittwoch fallen, und es stimmt wieder der Wochentag des Neujahrs (A־t1־) und des 3. Pessachtages des Jahres A. überein. Liegt b) die grössere Anzahl der vollzähligen Monate im zweiten Halbjahre (Nissan bis Elul), so wird nur Neujahr beeinflusst und von Dienstag auf Mittwoch verlegt, während die Pessachtage unverändert bleiben. Es wird also der Wochentag des Neujahrs (A+i) mit dem des 4. Pessachtages des Jahres A. übereinstimmen. V) Hat das Jahr A. 8 vollzählige Monate, wovon jeder Jahreshälfte je einer zu Gute kömmt, so wird der 1. bewirken, dass der 2. und 3. Pessachtag des Jahres A. vom Montag und Dienstag auf Dienstag und Mittwoch und der Neujahrstag des Jahres (A4־i) von Dienstag auf Mittwoch verschoben werden. Der im zweiten Halbjahre hinzukommende weitere Tag wird nur das Neujahr von Mittwoch auf Donnerstag verschieben und bewirken, dass es mit dem 4. Pessachtage auf denselben Wochentag falle. Da nun nach Ulla ein Jahr höchstens 7 vollzählige Monate haben kann, so stimmt seine Meinung, wie Fall IV b beweist, mit der Angabe derTosefta nicht überein. Und da ferner R. Huna 8 vollzählige Monate im Jahre annimmt,- so stimmt seine Meinung ebensowenig, wie Fall V beweist, mit der Angabe der Tosefta überein. Die Meinung der Acherim jedoch, wonach das Jahr 6 vollzählige und 6 mangelhafte Monate haben müsse, stimmt nach Fall I mit jenem Theile der Tosefta überein, der lehrt, dass der Neujahrstag des Jahres (A4־i) mit dem Wochentage des 3. Pessachtages übereinstimmt. Damit auch der andere Theil der Angabe der Tosefta, dass nämlich der Neujahrstag des Jahres (A41 ־) mit dem Wochentage des 2. Pessachtages des Jahres A. übereinstimme, im Sinne der Acherim