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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 65

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 65)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720949--64-2723681
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61 Die S. 50 mitgetlieilte Stelle des jenisalemisclieii Talmuds1), dass R. Jose Purim zwar vom Eintreffen auf Montag und Sabbat, weil sonst der Versöhnungstag auf Sonntag resp. Freitag [d. h. Neujahr auf Freitag resp. Mittwoch] treffen würde, nicht aber Purim vom Mittwoch ausschliesse, weil dann der Weidentag auf Sabbat treffen würde, beweist, dass der Weidentag damals ein Sabbat sein konnte. Ob die Ceremonie der Weide geübt wurde oder nicht, kann man freilich hieraus nicht entnehmen. Später trat darin eine Aenderung ein. Denn da die Weidenceremonie jetzt nur noch an einem Tage geübt wurde und, wenn der Weidentag auf einen Sabbat traf, ausfallen und für dieses Jahr gänzlich unterbleiben musste, so wurde eine derartige Einrichtung getroffen, dass der Weidentag überhaupt niemals auf Sabbat treffen konnte (d. h. dass man vorkommenden Falles Neujahr vom Sonntag auf!Montag verschob), wie denn auch in der That Bar-Hedia2), als er aus Palästina kam, berichtete, dass der Weidentag nicht auf einen Sabbat treffe. Diese Verschiebung scheint nicht so leicht Eingang gefunden zu haben, denn R. Simon3) legte es den Kalenderberechnem an s Herz, besonders darauf zu achten, dass der Weidentag nicht mit dem Sabbat zusammentreffe. Der in unserem jetzigen jüdischen Kalender unter der Formel ״Jach oder Molad saken“ bekannte Verschiebungsfall kann seine Quelle nicht in der von Abba, Vater des R. Simlai 'an Mar Samuel gerichteten Frage4) und in dem von R. Sera daraus hergeleiteten Satze haben, denn, wenn das der Fall wäre, so würde Mar Samuel, wie S. 58 angedeutet, um die richtige Antwort nicht verlegen gewesen sein. Die andern beiden Verschiebungsfalle, unter der Formel ״Gatrad und Betutakpat“ bekannt, hängen mit ״Jäch“ und ״Adu“ und den verschieden normirten Längen des Mondjahres zusammen. Obschon, wie gezeigt, der Verschiebungsfall ״lo adu roschCt zu gewissen Zeiten nicht beachtet wurde, so ist eine Stelle im jerusalemischen Talmud5) vorhanden, die nach der Erklärung des Commentators in der ed. Krakau daraufhinweist, dass alle vier Verschiebungsfalle zur Zeit des R. Jochanan und der Rabbanan von Cäsaraea bekannt waren. Dort heisst es: R. Jochanan sagte zu R. Chija bar Ba: Ihr Babylonier habt zwei Dinge: die Ver- Schiebung des Versöhnungstages, ferner die des Weidentages am Sabbat. Die ■Rabbanan von Cäsaraea bemerken hierzu: Ihr habt auch die anderen Verschiebungsfalle. Excurs III. Zu S. 48. Ueber Tosefta Erachin cap. I. Die Gemara6) erörtert, dass der zweite Theil eines in der Tosefta Erachin cap. I mitgetheilten Satzes weder mit der Meinung des R. Huna, dass ein Jahr höchstens 8 vollzählige oder höchstens 8 mangelhafte Monate enthalten könne, noch mit der des Ulla, dass es höchstens 7 vobzählige oder höchstens 8 mangelhafte Monate haben könne, übereinstimme. Wohl aber stimmt dieser Ausspruch mit dem Satze der Acherim7), dass zwischen einem Wochenfeste und dem anderen, ebenso zwischen einem Neujahrsfeste und dem anderen im gemeinen Jahre 4, im Schaltjahre 5 Tage liegen, nach einer von R. Mescharschia mitgetheilten Auffassung überein. Der Satz in der Tosefta lautet: Das Wochenfest und der zweite Tag des Pessachfestes in dem Jahre A. treffen auf einen und denselben Tag der Woche; der Neujahrstag des Jahres (A +1) trifft entweder auf denselben Wochentag des zweiten oder auf den des dritten Pessachtages des Jahres A. Die Beweisführung in der ganzen Talmudstelle lässt sich leicht in folgender Weise übersehen. Bei regelmässiger Abwechselung der vollzähligen und mangelhaften Monate t) Megilla I, 2. 2) Succa 43 b. 3) Jerusal. Talmud Succa IV, 1. 4) Rosch haschana 20 b. 5) Succa IV, I. 6) Erachin 9 b. 7) Tosefta Erachin cap. I. Sabbat 87 b. Rosch haschana 6 b., 20 a. Succa 54 b. Erachin 9 b.

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