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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 64

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 64)
Language
German
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IRI
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60 ersten Theile der Mischna in gleichem Sinne wie im zweiten Theile derselben zu verstehen, im zweiten Theile könne unter demselben jedoch nur die Berechnu ng gemeint sein. Excurs II. Zu S. 46, 48,5011.58. Ueber die Verschiebungsfälle .(דחיות) Die Ursache der in unserem jetzt üblichen jüdischen Kalender festgesetzten Be- Stimmung, dass das Eintreffen des Neujahrs von drei Wochentagen ausgeschlossen ist, muss aus den Principien dieses Kalenders erkannt werden. Dass sich diese Bestimmung, bekaimt unter der Formel ״lo adu roscli“ auf Sonntag, Mittwoch oder Freitag bezieht, und die hierfür von den Chronologen angegebenen Gründe haben ihre Quelle in zwei Stellen des babylonischen und in einer des jerusalemischen Talmuds. Im babylonischen Talmud1) ward erzählt, dass Ulla einst die Nachricht nach Babylonien brachte, man habe in Palästina dem Monate Elul 30 Tage gegeben. Er fügte hinzu, dass das eine Wohlthat für die Babylonier sei. Auf die Frage, welche Wohlthat dies sei, antwortete er: ״wegen der Kräuter“ [d. h. da in Babylonien Kräuter ungekocht genossen werden und solche am zweiten Tage nach dem Abpflücken welk und ungeniessbar sind, ^o sah man zunächst darauf, dass der Versöhnungstag nicht unmittelbar vor oder nach dem Sabbat, also das Neujahr weder am Mittwoch noch am Freitag treffe, weil am Sabbat resp. Sonntag frische Kräuter nicht beschafft werden durften]. R. Acha bar Chanina giebt als Grund an ״wegen‘einer Leiche“ [d. h. da eine Leiche, die zweimal 24 Stunden in der Behausung unbeerdigt liegen bleibt, für die Gesundheit der Ueberlebenden gefährlich wird, so sah man darauf, dass der Versöhnungstag nicht unmittelbar vor oder nach dem Sabbat, also das Neujahr nicht an Mittwoch oder Freitag, treffe. Denn ein am Donnerstag resp. Freitag Abend Verstorbener hätte sonst zwei Tage und zwei Nächte wegen des Sabbats und des Versöhnungstages unbeerdigt liegen bleiben müssen]. Für das Neujahr selbst waren diese Gründe freilich ohne Bedeutung, weil ohnehin alle Gemeinden ausserhalb Jerusalems zwei Neujahrstage feiern mussten, da die Boten erst am Schlüsse des Neujahrs abgesandt wurden. Ob diese Gründe für den ersten Tag des Laubhüttenfestes (15. Tischri) und * für das Schlussfest. (22. Tischri) anwendbar sind, da der Wochentag dieser Festtage mit dem des Neujahrstages übereinstimmt, das wird in der Discussion erörtert, und es stellt sich als Resultat heraus, dass jeder der beiden Gründe zwar eine Verschiebung des Neujahrs von Mittwoch auf Donnerstag oder von Freitag auf Sabbat, nicht aber eine solche von Sonntag auf Montag nöthig mache. Man sah sich nun nach einem andern Grunde um, der eine Verschiebung des Neujahrs von Sonntag auf Montag bedingt, und fand einen solchen, welcher unter dem Namen ״wegen des Weidentages am Sabbat“ bekannt ist. Folgendes ist die Quelle dieser Einrichtung: Die Mischna2) theilt mit, dass während des Tempelbestandes, wenn der siebente Tag des Hüttenfestes auf einen Sabbat [d. h. Neujahr auf Sonntag] traf, die Weidenceremonie nichtsdestoweniger ausgeübt wurde, wenn aber einer der andern sechs Tage auf den Sabbat traf, diese Ceremonie unterlassen wurde. Die Gemara3) giebt an, dass nach der Tempelzerstörung, als die Ceremonie auf den siebenten Tag des Festes beschränkt wurde, für den Fall, dass dieser am Sabbat eintraf, die Uebung des Gebrauchs ausfiel. Dass der Weidentag auf einen Sabbat traf, wird durch eine Thatsache bestätigt. Auch Rabin und andere Reisende von Palästina nach Babylonien berichteten, dass der Weidentag am Sabbat gewesen, aber ohne Weidenceremonie gefeiert worden sei, wie S. 50 bereits erwähnt. i) Rosch haschana 20 a. 2) Succa IV, 1. 3) Succa 43 b.

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