Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1882
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 58)
- Language
- German
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54 Berechnung der Monatslänge der Grund für diesen Lehrsatz war, und das Maximum und Minimum, nur um einer allzu auffallenden Abnormität eine Grenze zu setzen, eingeführt wurde1), Ein weiterer Beleg für das Stattfinden einer gewissen Berechnung ist, dass zwei Meinungen über die Länge des eingeschalteten Monats angegeben werden 2). Nach der einen hat der intercalirte Monat eine Länge von 30 Tagen, nach der andern, der des R. Simon ben Gamaliel, ist er bald 29 bald 30 Tage lang. Wie hätte darüber eine Meinungsverschiedenheit herrschen können wenn die Beobachtung der Mondsichel allein massgebend gewesen wäre? Auch wird berichtet3), dass man am Schlüsse des elften Monats den auswärtigen Gemeinden mitgetheilt habe, dass in diesem Jahre 30 Tage eingeschaltet worden sind. Wie konnte man ohne Berechnung im Voraus wissen, ob der 12. Monat 30 oder 29 Tage haben werde? Da nun, wie (S. 42, Anmerkung 1.) bereits bemerkt wurde, der Mittheilende R. Gamaliel I war, so hat die Berechnung der Conjunction wohl schon bei Bestand des Tempels stattgefunden. Ferner emendirt R. Aschi den Wortlaut der Mischna dahin, dass dort die Berechnung des Neumonds gemeint sei4). Es wird ferner angegeben5), dass zur Zeit des R. Jochanan eine Einschüchterung der Zeugen stattgefunden habe, um einen Monat aus gewissen Rücksichten für mangelhaft erklären zu dürfen. Und selbst nach Abaji, der dies nur für Nissan und Tischri gelten lassen will, muss man zugeben, dass eine Art Berechnung stattgefunden haben müsse. Ueberhaupt setzt die ganze Discussion dort, ob man aus einer Rücksicht die Monatslänge bestimmen dürfe, voraus, dass eine Berechnung irgend welcher Art stattgefunden habe. Aus der S. 23 angeführten Erzählung der Mischna über R. Gamaliel, R. Dosa ben Hyrkanos und R. Josua geht ebenfalls hervor, dass schon damals die Monatslänge berechnet wurde. Denn ihre Resultate waren verschieden, und jeder vertheidigte das seinige. Ein weiterer Beweis ist die Mischna G), welche mittheilt, dass das Schlachten des Pessachopfers am Sabbat geschehen dürfe. Hierzu 1) Siehe Excurs V. 2)obenS. 38, Sanhedrin II a. Rosch haschana 19 b. Erachin 9 b. 3) Sanhedrin 11 a. 4) Siehe Excurs I. 5) Rosch haschana 20 a. 6) Pessachim VI, 1 Jemsalemischer Talmud Pessachim VI, 1. und Sabbat XIX, 1.