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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 55

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 55)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720949--54-2723671
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51 13• Die Mischna1) giebt an, wie man es mit dem Omer zu halten habe, wenn der 16. Nissan ein Sabbat ist. 14. Die Mischna2) ordnet an, dass man, wenn der 16. Nissan ein Sabbat ist; Knochen, Sehnen u. s. w. des Pessachopfers am 17. Nissan verbrenne. In der Gemara3) zur Stelle begründen dies Chiskia, Abaji und Raba aus der Bibel. 15• Die Mischna4) giebt an, dass, wenn das Wochenfest auf einen Sabbat fällt, die freiwilligen Festopfer der Privatpersonen am Sonntag geschlachtet werden. 16. Die jerusalemische Gemara5) sucht den Widerspruch zweier Bibelverse damit auszugleichen, dass sie den einen auf den Fall bezieht, dass das Wochenfest am Sabbat ist. 17. Die Mischna6) führt an, dass die beiden Erstlingsbrote, die am Wochenfest dargebracht wurden, am Sabbat nicht gebacken werden durften, wenn das Wochenfest auf einen Sabbat fiel. 18. Die Mischna7) ordnet an, dass man, wenn der 9. Ab ein Freitag* ist, nicht ganz bis zum Ende des Tages fasten dürfe. Dazu berichtet die Gemara8), dass zur Zeit des R. Akiba dieser Fasttag auf einen Freitag gefallen sei. Auch werden in der Gemara9) Fälle erwähnt, an welchen derselbe Fasttag am Montag, Mittwoch oder Freitag* eintrat. DerselbenFälleg*eschiehtin der jerusalemischen Gemara 10)bei dieser Gelegenheit und auch anderweitig Erwähnung. Es sind noch mehrere Stellen der Art vorhanden, bei denen sich aus der Discussion ergiebt, dass das Eintreffen der Feste auf jetzt unerlaubte Wochentage angenommen wurde. Der Ausschluss der verschiedenen Fest- und Fasttage von dem Eintreffen auf gewisse Wochentage hängt, wie oben (S. 48) erwähnt, von dem Umstande ab, dass der erste Neujahrstag niemals auf Sonntag, Mittwoch oder Freitag fallen soll. Zur Beurtheilung der eben erwähnten Fälle ist zwischen den Festtagen des Monats Tischri und denen der anderen Monate zu unterscheiden. Zur ersten Gruppe gehören die von 1—9, zur zweiten die von 10—•18 erwähnten Fälle. Nun ist zu beachten, dass zur Zeit, als die Monatsbestimmung durch Zeugenaussage über den Neumond erfolgte, die ersten fünf ב) Menachot X, 1. 3. 2) Pessachim VII, 10. 3) Pessachim 83 b. 4) Cliagiga II, 4. 5) Megilla I, 6. 6) Menachot XI, 2. 9. 7) Taanit II, 10. Tosefta Taanit cap. II. 8) Erubin 41 a. 9) Taanit 29 b. 10) Taanit II, 14, 4

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