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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 54

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 54)
Language
German
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IRI
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50 7• Die Mischna1) spricht von einem Freitag der [alljährlich] in die Zeit des Laubhüttenfestes falle. Hierzu bemerkt die Gemara2), dass dies in dem Falle nicht angehe, wenn der erste Tag des Laubhüttenfestes ein Freitag war. Dem Einwand, dass dann der Versöhnungstag auf Sonntag habe treffen müssen und deshalb auf Montag verschoben worden sei, wird begegnet durch Mittheilung der oben angeführten Mischna3), nach welcher der Versöhnungstag wohl am Sonntag gefeiert werden könne. 8. Die Mischna4) führt an, dass, wenn der Weidentag (siebente Tag des Hüttenfestes) auf einen Sabbat trifft, der Weidenzweig auch an diesem Tage in Gebrauch bleibe. Die Gemara 5) bringt in dieser Beziehung zwei einander widersprechende Berichte. Als Bar-Hedia von Palästina kam, sagte er: Der Weidentag traf nie auf einen Sabbat. Als Rabin und Andere von dort kamen, erzählten sie, der Fall sei eingetreten und der Weidenzweig an dem Tage nicht in Anwendung gekommen. Ferner wird die Thatsache mitgetheilt, dass, als einst zur Zeit der Boethusäer der Weidentag auf Sabbat traf, die Boethusäer die Weidenceremonie verhindern wollten, was ihnen aber nicht gelang. 9. In der jerusalemischen Gemara6) wird der Fall gesetzt, dass das Schlussfest (Schemini Azeret) auf Freitag treffe. 10. Die Mischna ל) theilt mit, wie man sich in den verschiedenen Ortschaften mit dem Vorlesen des Buches Esther zu verhalten habe, wenn Purim auf Montag, Mittwoch oder Sabbat fällt. In der jerusalemischen Gemara 8) bemerkt R. Jose zur Mischna, dass Purim jetzt weder auf Montag noch auf einen Sabbat treffen könne, weil dann der Versöhnungstag am Sonntag resp. Freitag hätte sein müssen. 11. In der Gemara9) berichtet R. Chelbo im Namen des R. Huna, wie man sich mit dem Vorlesen des Buches Esther zu verhalten habe, wenn Purim am Sabbat ist. 12. In der Gemara19) erwähnt R. Chija bar Abba und Andere, wie man sich in demselben Falle in Betreff der Thoravorlesungen an den dem Feste zunächst liegenden Sabbaten zu verhalten habe. *■) Succa V, 5. 2) Succa 54 b. 3) Sabbat XV, 3. 4) Succa IV, 3. 5) Succa 43 b. Tosefta Succa cap. III. 6) Beza I. I 7) Megilla I, 2. 8) Megilla I, 2. siebe Excurs II. 9) Megilla 4 b. 19) Megilla 30. a.

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