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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 52

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 52)
Language
German
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IRI
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48 der 50. eben der Tag des Wochenfestes ist. Ist also z. B. Montag der zweite Pessachtag, so ist der 50, Tag wieder ein Montag1). Da das Wochenfest auf den 50. Tag, vom zweiten Pessachtage, dem 16. Nissan, an, gerechnet, trifft, so kann es an verschiedenen Daten des Monats Sivan stattfinden, je nachdem der Monat Nissan und Ijar je 29 oder je 30 oder der eine 29 und der andere 30 Tage lang sind. Dies ist die Meinung des R. Schemaja, der mittheilt2): Das Wochenfest trifft manchmal am 5. oder 6. oder 7. Sivan. Sind nämlich die Monate Nissan und Ijar vollzählig, so ist es der 5. Sivan [denn, vom 16. Nissan bis Ende Nissan sind 15 Tage + 30 Tage des Ijar + 5 Tage des Sivan zusammen 50 Tage]. Sind beide Monate Nissan und Ijar mangelhalt, so ist es am 7. Sivan. [Denn 14 Tage des Nissan 4־ 29 Tage des Ijar + 7 Tage des Sivan geben 50 Tage.] Ist Nissan vollzählig und Ijar mangelhaft, so ist es der 6. Sivan [denn 15 Tage des Nissan + 29 Tage des Ijar + 6 Tage des Sivan geben 50 Tage]. Dieser Angabe widersprechen die (S. 61 und 63) erwähnten Acherim, nach deren Meinung die Monatslänge regelmässig zwischen 29 und 30 Tagen abwechseln, wonach das Wochenfest stets auf den 6. Sivan fallen muss. Ueber das Eintreffen des Neujahrs. Wie weiter unten3) erörtert wird, ist die in unserem jetzt üblichen constanten Kalender geltende Regel, dass Neujahr weder auf Sonntag, noch auf Mittwoch oder Freitag treffen dürfe in den talmudischen Quellen begründet. Mit dieser Regel hängt natürlich zusammen, dass jedes Datum des Jahres an gewisse Wochentage gebunden ist. Heben wir einige Festtage des Jahres heraus,, so ergiebt sich, dass der Versöhnungstag nicht am Sonntag, Dienstag oder Freitag treffen kann, der erste Tag des Hütten- und des Schlussfestes nicht Sonntag, Mittwoch oder Freitag, der Weidentag nicht am Dienstag, Donnerstag oder Sabbat, das Purimfest nicht am Montag, Mittwoch oder Sabbat, der erste Pessachtag nicht am Montag, Mittwoch oder Freitag, das Wochenfest nicht am Dienstag, Donnerstag oder Sabbat, der neunte Ab nicht am Montag, Mittwoch oder Freitag sein kann.!) In Betreff des zweiten Theiles dieses Satzes siehe Excurs III. 2) Rösch hascliana 6, b. Jerus. Talmud Rosch hascliana I, 4.?>) Siehe Excurs II.

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