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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 50

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 50)
Language
German
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46 nicht immer Rücksicht genommen worden. So wird mitgetheilt i), dass einst Ulla nach Babylonien kam und berichtete, dass man in Palästina dem Monat Elul 30 Tage gegeben habe. Er fügt hinzu, dass dies für Babylonien eine Wohlthat sei. In wiefern eine Wohlthat? fragte man ihn. Er antwortete: ״wegen der Kräuter“. R. Ächa bar Chanina sagte ״wegen der Leichen“. Beide Gesichtspunkte sind für Babylonien, weil es im Thale liegt, von Wichtigkeit, während sie für Palästina, wo Berg und Thal abwechselt, minder in’s Gewicht fallen2). Ferner berichten Levi und ein anderesmal ein Ungenannter, dass in Palästina der Monat Elul als vollzählig eingesetzt wurde 3). Ob überhaupt eine Rücksichtsnahme auf gewisse Umstände bei der Längenbestimmung eines Monats stattfinden dürfe, darüber sind die Meinungen getheilt. Rabba bar Samuel meint, dass man zwar bei der Festsetzung des neuen Monats Rücksicht auf gewisse Umstände nehmen dürfe, dass man aber keineswegs aus solchen Rücksichten allein einen mangelhaften Monat vollzählig machen dürfe. DasVerbot ergebe sich aus der traditionellen Erklärung über Exodus 12,2. Dies stände nun im Widerspruch mit der obigen Mittheilung Ulla’s, dass man den mangelhaften Monat Elul aus Rücksicht auf Babylonien vollzählig gemacht habe. Um diesen Widerspruch auszugleichen, deutet Rab den Ausspruch des Rabba bar Samuel dahin, dass man aus gewissen Rücksichten zwar einen mangelhaften Monat vollzählig, nicht aber einen vollzähligen Monat zu einem mangelhaften machen dürfe. Mit anderen Worten: Man darf den 30. Tag nicht zum ersten des folgenden Monats machen, wenn der Mond noch nicht gesehen worden ist. In gleichem Sinne spricht sich R. Josua ben Levi aus. Er berichtet nämlich, dass man die Zeugen, die den Neumond am 29. in der Abenddämmerung gesehen zu haben behaupten, einem scharfen Verhöre unterwerfe, selbst auf die Gefahr hin, dass sie in ihren Aussagen zweifelhaft werden, damit man aus gewissen Rücksichten den mangelhaften Monat zu einem vollzähligen machen könne. Jedoch dürfe man dies nicht thun, um sie zur Aussage zu bewegen, sie hätten den Neumond gesehen, obwohl sie ihn thatsächlich nicht gesehen haben, und dies zu dem Zwecke, damit aus gewissen Rücksichten ein vollzähliger Monat für einen mangelhaften erklärt werden könne. Die weitere Mittheilung ג) Rosch haschana 20 a. 2) Sielie Excurs II. 3) Roscli hasch aua 21 a.

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