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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 44

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 44)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720949--43-2723660
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40 treten müssen, wird das Jahr intercalirt: wegen des Aehrenmonats [d. h. wenn im Monat Adar vorauszusehen ist, dass clie Gerstenreife bis zur Mitte des nächsten Monats nicht erfolgt sein wird], wegen der Baumfrüchte [d. h. wenn voraussichtlich die Baumfrüchte, deren Erstlinge am Wochenfeste im Tempel dargebracht wurden, bis zu dieser Zeit nicht reif sein werden] und wegen des Sonnenlaufes [d. h. wenn die Sonne erst nach dem Laubhüttenfeste in das Sternbild der Waage, folglich auch erst nach dem 16. Nisan in das Sternbild des Widders, treten würde]. Treffen zwei dieser Momente ein, so wird das Jahr intercalirt; eine Intercalation findet nicht statt, wenn nur eines derselben eintrifft. Bei der Beurtheilung der Gerstenreife kommen folgende Provinzen Palästinas in Betracht: Judaea, das Land jenseits des Jordan (Peraea) und Galilaea, und zwar in der Weise, dass, wenn im Monat Adar in zwei dieser Provinzen für den Eintritt der Gerstenreife bis zur Mitte des nächsten Monats keine Aussicht vorhanden ist, ein Monat eingeschaltet wird, wenn aber nur in einer dieser Provinzen diese Aussicht fehlt, während sie in den beiden andern vorhanden ist, keine Intercalation eintritt, da man doch reife Gerste aus den anderen beiden Provinzen beschaffen könne1). Die Gemara2) theilt mit, dass einst drei Hirten Bedingungen aus dem Stand der Saaten und aus gewissen Kennzeichen der Temperatur angegeben, nach welchen das Jahr zu intercaliren sei oder nicht. Hierzu wird dort bemerkt, dass der Gerichtshof sich zwar auf seine eigene Rechnung gestützt, die Bedingungen der Hirten jedoch, da sie der Berechnung zugestimmt, zu Hilfe genommen und die Intercalation das Jahres beschlossen habe. 3) Nur in Judaea darf das Jahr intercalirt werden. Geschah dennoch die Intercalation in Galilaea, so wurde sie dadurch nicht ungiltig. Dagegen protestirte Chananja aus Ono und bezeugte, dass eine Intercalation in Galilaea keine Giltigkeit habe. Die Massregel stützt sich auf Deuteronomium 12, 5, welcher Vers dahin gedeutet wird, dass nur Judaea, woselbst Jerusalem lag, dieses Vorrecht gemessen solle. Der jerusalemische Talmud3) theilt ausführlicher mit, dass jegliche Intercalation ausserhalb Judaeas, ob sie nun innerhalb oder ausserhalb Palästinas stattfinde, ungiltig sei. Tritt jedoch ein ־*) Jerus. Talmud Sanhedrin X, 2. 2) Sanhedrin 18 b. Jerus. Talmud Sanhedrin I, 2. 3) Sanhedrin X, 2. Nedarim VI, 13.

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