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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 31

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720949--30-2723647
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27 Zeit nicht gesehen, so wird die Heiligung für den 31. Tag aus־ gesprochen [weil eben das Abnorme die öffentliche Bestätigung durch die Heiligung Seitens des Gerichts erforderlich mache], R. Eleasar bar Simon leitet aus Leviticus 25, 10 ab, dass die Heiligung in keinem Falle weder für den 30. noch für den 31. Tag ausgesprochen zu werden brauche1). Schliesslich theilt R. Juda im Namen Samuels mit, dass die Praxis sich nach dem oben angeführten Ausspruche des R. Eleasar bar Zadok ge־ richtet habe. * Ueber das Verhalten, welches in einigen vor der Heiligung des neuen Monats vorgekommenen Specialfallen eingeschlagen worden, referirt die Mischna2) noch Folgendes: Wenn der Ge־ richtshof und das ganze Volk in Jerusalem die neue Mondsichel am 29. des Monats bald nach Sonnenuntergang gesehen haben, durch irgend ein Hinderniss aber auch der 30. Tag abgelaufen, d. h. die volle Nacht zum 31. Tage eingetreten ist, ohne dass der Gerichts־ hof die Heiligung ausgesprochen: so wird der verflossene Monat als ein vollzähliger von 30 Tagen eingesetzt, obschon es in diesem Falle, wie bemerkt wird3), allgemein bekannt war, dass die Mondsichel zur rechten Zeit, am 29. Tage des Monats bald nach Sonnenuntergang, gesehen worden, also der verflossene Monat ein mangelhafter von 29 Tagen hätte sein müssen. Und zwar trat die Verlängerung des Monats um einen Tag ein, weil die formelle Heiligung des neuen Monats durch den Gerichtshof weder am 29. Tage in der Abenddämmerung4) noch im Laufe des 30. Tages erfolgt war. Ein zweiter Fall ist folgender: Wenn die Zeugen am 30. Tage bereits verhört und für giltig befunden worden, und die Nacht zum 31. Tage wie im ersten Falle angebrochen war, ohne dass die Heiligung ausgesprochen worden, so wird der ver־ flossene Monat ebenfalls für vollzählig erklärt, obschon, wie hier hinzugefügt wird5), das Zeugenverhör am Tage beendet und die Heiligung des 30. Tages im Grunde nur als der Abschluss einer!) Im jerus. Talmud Rösch haschana II, 6. Sanhedrin I, 2., leitet R. Simon ben Jochai aus derselben Bibelstelle her, dass überhaupt keine Heiligung stattfinde, und dass mit dem Ausdrucke Heiligung, den die Mischna anwendet, die Bestätigung der Zeugenäussage, dass der Monat mangelhaft sei, gemeint sei. 2) Rosch haschana IH, 1. 3) Rosch haschana 25 b. 4) Ueber den Begriff Abenddämmerung siehe Excurs VH. 5) Rpsch haschana 25 b.

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