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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 23

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 23)
Language
German
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IRI
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19 zur Weiterreise veranlassen müsse.] Dennoch rügte dies R. Gamaliel, weil dadurch die Zeugenpflicht bezüglich des Neumondes gestört werde. Der jerusalemische Talmud1) theilt diese Erzählung in einer Fassung mit, die von der angegebenen ein wenig abweicht. Er erzählt: Einst trafen mehr als vierzig Zeugenpaare ein, die R. Akiba in Lydda zurückhielt, weil es vierzig Paare waren. Wäre nur ein Paar gekommen, so hätte er es nicht zurückgehalten. R. Gamaliel schickte zu ihm und liess ihm sagen: Wenn Du die Leute aufhältst, werden sie in Zukunft nicht kommen wollen, und wer Personen in der Beobachtung eines Gebotes hindert, verdient in den Bann gethan zu werden. Hierzu bemerkt R. Juda Hanachtum (der Bäcker): R. Akiba wurde nicht in den Bann gethan. Der Fall betraf vielmehr einen hohen Beamten in Gadara, welchen R. Gamaliel seines Amtes entsetzte. Glaubwürdigkeit der Zeugen. Es wird in der Mischna2) berichtet, dass man zuerst das Zeugniss über den Neumond von Jedermann annahm [weil man keinen Grund hatte, an der Wahrhaftigkeit der Aussagen zu zweifeln]. Dieser Umstand erfuhr in späterer Zeit eine Aenderung. Dieselbe Mischna theilt darüber Folgendes mit: Da aber die Boethusäer Unfug trieben, verordnete man, dass nur von gekannten Personen Zeugniss anzunehmen sei. Wenn also der Zeuge beim Gerichtshof nicht als glaubwürdig bekannt war, so schickte man aus dem Orte, woher er kam, zwei andere gekannte Personen zur Recognoscirung des Zeugen mit3). Für den Umstand, dass durch den Unfug der Boethusäer eine Personenkenntniss der Zeugen nöthig gemacht worden sei, wird zum Beweise eine von diesen veranlasste falsche Zeugenaussage erzählt4): Einst wollten die Boethusäer den Gerichtshof täuschen und mietheten darum für 400 Sus zwei Zeugen, von denen der eine ihrer Partei angehörte, der andere ihnen unbekannte nicht zu ihnen gehörte. Diese sollten Zeugniss ablegen, dass sie an einem ihnen von denBoethusäern bezeichnetenTage bald nach Sonnenuntergang die Mondsichel gesehen haben. In der 1) Rösch haschana I, 6 2) Rosch haschana II, 1. 3) Vergl. jerus. Talmud Rösch haschaua II, I. 4) Rosch haschana 22 b) jerus. Talmud Rosch haschana II, 1, 2*

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