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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1882-01-01 · 1882 · page 22

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1882
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720949--21-2723638
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18 zu diesem Zwecke mitgesändten Personen erlaubt worden sei, den Sabbat zu verletzen. Als Factum wird dort berichtet, dass R.Nehora1 selbst in einem solchen Falle sich am Sabbat nach Uscha, dem Sitze des Synhedrions, begeben, also den Sabbat verlezt habe.1) Doch differiren die Ansichten über die Verletzung des Sabbatgesetzes für den Fall, dass die Mondsichel hoch, über dem Horizonte steht2). Die eine Meinung geht dahin, dass man in jedem Falle, sei es dass die Mondsichel hoch oder dass sie nicht hoch über dem Horizonte gesehen worden, dem Gerichtshöfe Meldung zu machen habe und den Sabbat verletzen dürfe. Die Ansicht des R. Jose ist, dass, wenn die Sichel hoch über dem Horizonte gesehen wurde, man das Sabbatgesetz nicht übertreten dürfe, da anzunehmen sei, dass die Mondsichel bei ihrem hohen Stande am Horizonte gewiss auch in Jerusalem von Mehreren, die Zeugniss ablegten, gesehen worden sei. lieber die Erfüllung der Zeugnisspflicht theilt die Mischna ferner mit3), dass einst mehr als vierzig Zeugenpaare eintrafen. In Lydda hielt sie R. Akiba zurück. R. Gamaliel schickte zu ihm und liess ihm sagen: Wenn Du die Leute aufhältst, werden sie in Zukunft nicht mehr kommen wollen. Dazu bemerkt R. Juda in einer von der Gemara4) citirten Boraitha ganz im Widerspruche mit der Angabe der Mischna, dass es nicht R. Akiba, sondern ein Anderer, mit Namen Schispar, ein hoher Beamter in Gadara, gewesen, der die Zeugen aufgehalten habe. Dafür habe ihn R. Gamaliel seines Amtes entsetzt. Der Umstand, dass diese Erzählung an den Fall, ob Zeugen am Sabbat reisen dürfen, wenn der Mond hoch über dem Horizont gesehen worden, angeknüpft wird, deutet darauf hin, dass die erwähnten vierzig Zeugenpaare am Sabbat nach Jerusalem reisen wollten, von R. Akiba aber zurückgehalten wurden, damit die Sabbatverletzung vermieden werde. [An den Wochentagen würde er sie nicht zurückgehalten haben, weil auch R. Akiba der Meinung ist, dass man, obgleich der Mond hoch über dem Horizonte steht, Zeugen nicht zurückhalten dürfe, da ja vorschriftsmässtg durch die Zeugenaussage der Monatsanfang zu bestimmen sei, und man schon des blossen Zweifels wegen, ob in Jerusalem Zeugen auftreten würden, solche *) Vergl. jerus. Talmud Rösch liaschana II, I. 2) Rösch haschana I, 5. 3) Roscli haschana I, 6. 4) Roscli haschana 22 a.

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