Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1882
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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15 Grund für die eben angeführte Verordnung weg. Hieraus ergiebtsich, da, wie weiter unten gezeigt wird, wahrscheinlich eine Berechnung der Zeit für den. möglichen Eintritt der Sichtbarkeit der Mondsichel im Voraus stattgefunden hat, folgendes: Zeigte die Rechnung, dass die Mondsichel schon am 2 g. Tage des Monats bald nach Sonnen- Untergang gesehen werden könne, so erwartete der Gerichtshof die Zeugen vom Sonnenuntergänge des 2 g. Tages an. Ergab die Rechnung jedoch, dass die Mondsichel an dem eben genannten Abende nicht gesehen werden könne, so erwartete er die Zeugen nicht, und kamen dennoch welche, so wurden sie als falsche Zeugen oder als solche, die durch ein Wolkengebilde getäuscht waren, angesehen. Mit der Feier des Neujahrs verhielt es sich somit wie folgt: Im Falle die Rechnung die Möglichkeit der Wahrnehmung der Mondsichel für den 2 g. Elul bald nach Sonnenuntergang ergab, begann das Neujahrsfest am Vorabend des 30. Tages, was dem Volke in Jerusalem [resp. am Orte des Gerichtshofes] bekannt gemacht ־wurde, damit es sich der Arbeit enthalte. Wenn dann der Gerichtshof selbst am 2 g. Elul bald nach Sonnenuntergang die Mondsichel sah, oder wenn Zeugen aus Jerusalem, welche noch am 29. Elul Abends das Zeugniss abgaben, dass sie die Mondsichel gesehen hätten, für giltig befunden waren, so wurde der Monat Elul für mangelhaft erklärt, und der 30. war Neujahr und der erste Tischri. Konnte das Verhör am 2 g. Elul nicht mehr vollendet werden, so wurde es am 30. Tage zu Ende geführt und dann der verflossene Monat Elul ebenfalls als mangelhaft bestimmt und der 30. Tag als Neujahr und erster Tag des Tischri festgesetzt. In beiden Fällen wurde also in Jerusalem nur ein Tag Neujahr gefeiert. Wurde aber die Mondsichel am 29. Elul bald nach Sonnen- Untergang in Jerusalem nicht gesehen, so wartete der Gerichtshof den ganzen 30. Tag ab, ob vielleicht von auswärts Neumondzeugen kommen würden. Man feierte in diesemFalle in Jerusalem den 30.EM als Neujahr, und wenn Zeugen kamen und aussagten, dass sie die Mondsichel gestern Abend gesehen, der Gerichtshof auch das Verhör bis zum Schlüsse des 30. Tages noch beenden konnte, so wurde der 30. Elul als der erste Tischri bestimmt. Der darauf folgende Tag war für die Einwohner Jerusalems dann gewöhnlicher Werkeltag. Die auswärtigen Gemeinden feierten auch in diesem Falle den 30. und 31. als Neujahr, selbst wenn sie die Mondsichel am